Wirtschaftsrecht: Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina

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Das sind Streitigkeiten, in denen beide Parteien juristische Personen sind. Das sind Streitigkeiten wegen Geschäftsbeziehungen, Streitigkeiten der juristischen Personen wirtschaftlicher Art und Streitigkeiten zwischen den heimischen juristischen Personen und ausländischen juristischen Personen. In Streitigkeiten, die wegen der Bestätigung oder Nichtbestätigung des Vertrags, wegen der Vertragsschließung oder -kündigung und in Streitigkeiten, die wegen Schadenersatz geführt werden, weil der Vertrag nicht ausgeführt wurde, ist das Gericht zuständig, wo die Partei/der Angeklagte dem Vertrag nach verpflichtet ist, diesen Vertrag auszuführen.

Die wirtschaftlichen Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina sind Gerichte erster Instanz, die für Streitigkeiten zuständig sind, die aus Handelsverhältnissen entstehen und zwar:

in Streitigkeiten zwischen heimischen und ausländischen Gesellschaften, Firmen und ihren Assoziationen (Handelssubjekten), in Streitigkeiten zwischen Handelssubjekten und anderen Personen bei verschiedenen Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen auch wenn eine der Parteien eine natürliche Person ist

  • in Streitigkeiten, die aus der Anwendung der Vorschriften über die Organisation und Status der Handelssubjekte und den Vorschriften der Privatisation hervorgehen
  • führt das Verfahren für den Eintrag in das Gerichtsregister
  • führt das Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren

Diesbezüglich wurden in der Föderation Bosnien und Herzegowinas wirtschaftliche Abteilungen in den Amtgerichtshöfen begründet.

Die Wirtschaftsabteilungen wurden in den Amtsgerichtshöfen Bihac, Orasje, Tuzla, Zenica, Gorazde, Travnik, Mostar, Siroki Brijeg, Sarajevo und Livno. 

In den wirtschaftlichen Verfahren sind die oben genannten örtlichen Amtsgerichtshöfe zuständig für den ganzen Kanton. Bosnien und Herzegowina hat keine Handelsgerichtshöfe.

Die Amtsgerichte wurden mit den wirtschaftlichen Gerichtshöfen, wegen den Wirtschaftsverfahren verbunden. Das sind die oben genannten Gerichtshöfe, die örtlich für den ganzen Kanton zuständig sind.

Das Gericht zweiter Instanz ist in diesem Fall das Kantongericht.

In der Republik Srpska sind die Gerichte erster Instanz mit den wirtschaftlichen Gerichtshöfen die Grundgerichtshöfe mit dem Hauptsitz in den Kreisgericheten (Trebinje, Bijeljina, Banja Luka, Sokolac und für das Gebiet Brcko Distrikt ist das das Grundgericht Brcko Distrikt. Das sind insgesamt 16 wirtschaftliche Abteilungen in Bosneien und Herzegowina.

Die wirtschaftlichen Streitigkeiten, die zwischen den wirtschaftlichen Subjekten hervorgehen können, stellen eine besondere Herausforderung für unsesre Anwaltskanzlei da. Dank unseren Fähigkeiten, Wissen und der langjährigen Erfahrung in den letzten 13 Jahren, ist unser Erfolg in solchen wirtschaftlichen Verfahren auf einemseht hohen Niveau.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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