Wissenswertes im Mietrecht

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Im November des vergangenen Jahres hat der BGH entschieden, dass eine Regelung in einem Formularmietvertrag, durch die ein Vermieter die nach dem Gesetz vorgesehene 6-monatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis nach Rückgabe der Mietsache verlängert, unwirksam ist. Darüber hinaus hatte der Vermieter auch den Zeitpunkt des Beginns für die Verjährungsfrist auf das Mietvertragsende und nicht auf den Rückerhalt der Mietsache verschoben. Dies führte zu einer deutlichen Verlängerung der Geltendmachungsfrist für den Vermieter, wodurch der Mieter nach Auffassung der Richter unangemessen benachteiligt wird (BGH, Urteil vom 08.11.2017 – VIII ZR 13/17).

Der Deutsche Mieterbund hat einen neuen Betriebskostenspiegel für Deutschland veröffentlicht, der auf den Abrechnungsdaten für das Jahr 2015 basiert. Danach müssen Mieter in Deutschland im Durchschnitt 2,17 €/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Bei Berücksichtigung aller umlegbarer Betriebskostenarten mit den jeweils ermittelten Beträgen kann sich der Betrag auf bis zu 2,76 €/qm/Monat erhöhen.

Für Zahnversorgung schon bekannt, für Rechtsverteidigung jetzt auch auf dem Markt: Der rückwirkende Rechtschutz, sog. Miet-Rechtsschutz Sofort. Für Rechtstreitigkeiten um Nebenkosten, Reparaturen, Kautionsrückzahlung, Abwehr einer Mieterhöhung und einer Eigenbedarfskündigung. Soweit diese Mietrechtskonstellationen nicht länger als 12 Monate zurückliegen, besteht die Möglichkeit der Rückwärtsversicherung mit Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für eine anwaltliche Vertretung.

Monika Schniederjann

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


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