Wissenswertes zum Stalking

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Was ist Stalking?

Wer ist vor allem betroffen?

Betroffen sind vor allem Frauen: Experten zufolge sind 80 % der Opfer weiblich.

Die Täter sind regelmäßig Männer (ca. 85 % der Fälle) Hierbei verhält es sich regelmäßig so, dass sich Täter und Opfer kennen. Lediglich in ca. 9 % der Fälle werden Opfer von Fremden belästigt oder bedroht.

Wer wird zum Stalker?

Stalking kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Keine zwei Fälle gleichen sich. Dennoch lassen sich die meisten Stalker in bestimmte Kategorien einteilen:

  • Der Exbeziehungsstalker (in der Regel männlich) richtet seine Handlungen gegen die ehemalige Partnerin. Im Zuge dessen wird auch vor Freunden und Familienmitgliedern nicht Halt gemacht. 50 % der Stalker unterfallen dieser Kategorie. Regelmäßig sind sie gewaltbereit, was sich mitunter auch schon während der Beziehung gezeigt hat.
  • Der verliebte Stalker ist weit weniger gefährlich. Ihm oder ihr (in diesem Feld sind die meisten Frauen vertreten) geht es um den Aufbau einer Beziehung. Dennoch kommt es im Zuge der regelmäßigen Verfolgungen, unerwünschten Geschenke und physischen Präsenz regelmäßig zu einer mitunter erheblichen Einschüchterung des Opfers.
  • Der gefährliche wahnhafte Stalker ist nahezu ausnahmslos männlich und oft schon anderweitig durch schwere psychische Störungen aufgefallen. Seine Zuneigung formuliert er in Form sexueller Absichten, die Nachrichten sind inhaltlich unzusammenhängend und oft verwirrend. Regelmäßig sind hiervon auch Prominente betroffen.
  • Der weniger gefährliche wahnhafte Stalker lebt in der wahnhaften Überzeugung, in einer Beziehung zum Opfer zu stehen. Er ist entsprechend auch vernünftigen Argumenten nicht zugänglich.
  • Der sadistische Stalker (in der Regel männlich) will umfassende Kontrolle über sein Opfer (fast ausnahmslos weiblich) ausüben. Hierbei verhält es sich regelmäßig so, dass er das Opfer lediglich flüchtig kennt und es als Jagdobjekt betrachtet

Wie genau äußert sich Stalking?

Es gibt keine Verhaltensweisen, die man als typisch für Stalking bezeichnen könnte. Dennoch können insbesondere drei Verhaltensweisen qualifiziert werden:

  • Klassisches Stalking in Form von unerwünschter Kommunikation durch Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Herumstehen in der Nähe des Opfers, Beobachten oder Nachspionieren.
  • Bedrohliches Stalking, bei dem Telefonanrufe mit Obszönitäten oder Drohungen erfolgen, Gewalt oder gar Todesdrohungen (auch gegen Familienangehörige) und Vandalismus Einsatz finden. 
  • Bindungsorientiertes Stalking, das durch Geschenke, unangemeldete Besuche, „zufällige“ Zusammentreffen oder die Leugnung, dass eine ehemalige Beziehung beendet ist, charakterisiert wird.

Was kann unternommen werden?

Es empfiehlt sich regelmäßig, die unerwünschten Avancen etc. zu protokollieren und Kopien etc. anzufertigen. Anhand dieser kann mit Hilfe eines Anwalts bei einem Familiengericht eine einstweilige Verfügung erstritten werden. 

Weiterhin können die Protokolle etc. in einem Strafverfahren gemäß § 238 StGB zu Beweiszwecken herangezogen oder zumindest Indizwirkung entfalten. 

Bei Fragen oder hierzu stehe ich gern zur Verfügung!


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