Wissenswertes zur Stellung als Beschuldigter

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Was erwartet mich als Beschuldigter?

Die Polizei ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und wird als solche bei einem Anfangsverdacht tätig. Sind Sie das Ziel der Ermittlungen, ist der Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht unverzüglich aufzunehmen, da nur dieser sich unverzüglich Einblick in die Ermittlungsakten gewähren lassen kann, um den vollen Umfang der Vorwürfe zu überblicken und weitere Schritte für Sie in die Wege zu leiten. Es gilt: Je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto höher ist die Aussicht auf Erfolg.

Muss ich zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei zu erscheinen?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen, und zur Vernehmung zu erscheinen! Ebenso wenig sind Sie zu schriftlichen Äußerungen o.ä. verpflichtet. Auch müssen Sie den Termin nicht gesondert absagen. Im Idealfall suchen Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren Strafverteidiger auf, der sodann gegenüber der Polizei Ihre Verteidigung anzeigt und gegenüber der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt.

Allerdings müssen Sie staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vorladungen Folge leisten. Auch hier besteht indes nur eine Erscheinenspflicht. Äußern müssen Sie sich nicht! In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, den Termin in Begleitung Ihres Rechtsanwalts für Strafrecht wahrzunehmen.

Muss ich mich schriftlich äußern?

Sie sind in keiner Weise verpflichtet, sich in irgendeiner Art zu äußern. Ihr Schweigen darf in diesem Zusammenhang nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden, da Sie nur Ihr gutes Recht wahrnehmen. Von schriftlichen Stellungnahmen ggü. der Ermittlungsbehörde ist in diesem Zusammenhang ebenfalls abzuraten, da diese als Schriftprobe zu den Akten gelangen und so im Verfahren gegen Sie verwandt werden können.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung stellt einen starken Eingriff in Ihre Rechte dar. Daher werden hier hohe Anforderungen gestellt.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht, der auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achtet und für Waffengleichheit gegenüber den Behörden sorgt, damit Sie ihr Recht wahrnehmen können.

Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?

Machen Sie gegenüber der Polizei von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht und lassen Sie diesen die Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen und vermeiden Sie negative Konsequenzen in einem möglichen Verfahren.

Was mache ich bei einer Festnahme?

Bewahren Sie Ruhe und setzten Sie sich mit einem Anwalt für Strafrecht in Verbindung, sodass dieser die notwendigen Anträge stellen und zügig eine Verbesserung der Situation herbeiführen kann.

Wann benötige ich einen Rechtsanwalt?

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes – idealerweise eines Fachanwalts für Strafrecht – empfiehlt sich während des gesamten Strafverfahrens. Dies begründet sich aus der erheblichen Gefahr, durch unüberlegte Äußerungen oder vorschnelles Agieren, in schwierige Situationen zu gelangen.

Nur durch anwaltlichen Beistand kann gewährleistet werden, dass Sie Ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Dies kann zum einen aus bloßer Unkenntnis bezüglich Ihrer Rechte folgen oder zum anderen aus dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht im Dringen auf Ergebnisse Ihre Rechte nicht vollumfänglich würdigen, um „kurzen Prozess“ zu machen. Nur ein Strafverteidiger kann Sie vor dieser für Sie nachteiligen Situation bewahren.

Welche Möglichkeiten hat der Rechtsanwalt?

Ihr Anwalt kann – abhängig vom Einzelfall – noch im Laufe des Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aufnehmen und versuchen, persönlich oder telefonisch herauszufinden, welche Aussichten bestehen.

Auf diese Weise kann auch auf eine etwaige Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden, die für den Mandanten den Optimalfall darstellt. So kann eine kostspielige und persönlich belastende wie auch stigmatisierende Hauptverhandlung vermieden werden.

Nur mit anwaltlichem Beistand kann ein derartiges Ergebnis erzielt werden, da allein der Anwalt mit der Staatsanwaltschaft in Gespräch kommen und ein für Sie günstiges Ergebnis erzielen kann.

Wie steht es um die Kosten?

Die Kostenfrage bestimmt sich in der Regel aus dem Umfang des Verfahrens. Spätestens nach erfolgter Akteneinsicht kann Ihr Rechtsbeistand Ihnen Auskunft über den Umfang und die damit verbunden Kosten erteilen.


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