Wo ist das Testament und welche rechtlichen Möglichkeiten hat man bei der Suche nach dem Testament?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Verstirbt eine Person ist häufig zunächst ein Testament nicht aufzufinden, obwohl behauptet wird, der Erblasser habe wiederholt versichert, ein Testament hinterlassen zu haben. Manchmal gibt es hierzu von den Dritten auch nähere Angaben, insbesondere dazu, wo der Erblasser das Testament deponiert haben will.

So lange die Erbfolge jedoch nicht feststeht und es keinen Erbschein gibt, der die Erbfolge ausweist, haben Dritte keine Möglichkeit, die verschlossene Wohnung des Erblassers zu betreten, um nach dem Testament zu suchen, oder sich bei der Bank das Schließfach öffnen zu lassen.

1. Nachfrage beim Zentralen Testamentsregister

Haben Nachfragen im familiären Umfeld, dem Bekannten- oder Freundeskreis des Erblassers, dessen Rechtsanwalt oder Steuerberater kein Ergebnis über die Verwahrung eines Testaments erbracht, sind weitere Schritte angezeigt.

Bevor beim Nachlassgericht ein Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt wird, der Gebühren auslöst, sollte zunächst bei dem von der Bundesnotarkammer eingerichteten Zentralen Testamentsregister nachgefragt werden, ob dort ein Testament des Erblassers verwahrt ist.

2. Antrag auf Nachlasspflegschaft

Ist die Nachfrage beim Zentralen Testamentsregister negativ ausgefallen, empfiehlt sich ein Antrag an das Nachlassgericht auf Nachlasspflegschaft mit einem begrenzten Aufgabenkreis, zum Beispiel „Öffnung der Wohnung des Erblassers“ oder „Öffnung des Bankschließfachs des Erblassers“.

Die Nachlasspflegschaft dient der Sicherung des Nachlasses. Mittels der Nachlasspflegschaft kann jedoch auch geklärt werden, ob ein Testament überhaupt vorhanden ist, indem zum Beispiel die Wohnung des Erblassers geöffnet und durchsucht wird, oder ein Bankschließfach des Erblassers geöffnet und eingesehen wird.

In erbrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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