Wochenendpapa oder Wechselmodell?

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Jede dritte Ehe geht in die Brüche. 95 % der Eltern teilen sich auch nach einer Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder. Auf die Frage, wer sich nach der Scheidung um die Kinder kümmert, gibt es viele Antworten. Auf der einen Seite steht die alleinerziehende Mutter, die vom Vater nur widerwillig den Kindesunterhalt bekommt. Auf der anderen Seite stehen die getrennten, immer noch partnerschaftlich im Sinne des Kindes kooperierenden Eltern. Dazwischen gibt es alles. Manchmal reicht es nur für einen Umgang an einem Wochenende im Monat. Andere Eltern tüfteln minutiöse Pläne aus, wer wann das Kind am Hort abholt oder in die Nachhilfe bringt.

Wenn es aber um Unterhaltszahlungen geht, dann gibt es in der Regel nur das Schwarz-Weiß-Modell. Bei einem Elternteil leben die Kinder – der andere zahlt. Das entspricht aber nicht immer der Wirklichkeit. Nur bei einem 100 %igen Wechselmodell, d. h. 50 % der Zeit bei der Mutter – 50 % der Zeit beim Vater, bestehen in der Regel keine wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind.

Alles andere, also z. B. 35 % beim Vater und 65 % bei der Mutter finden in der Rechtsprechung und damit auch in der Zahlungsverpflichtung keinen Niederschlag. Nur wenige Gerichte halten eine Verringerung der Zahlungspflicht für möglich, wenn auch der andere Elternteil das Kind zu einem großen Teil mitbetreut. Hier müsste der Gesetzgeber ran. Das Unterhaltsrecht müsste hier reformiert werden. Das Problem bleibt aber, dass dann nicht jede Änderung der Kinderbetreuungszeiten zu einer Anpassung des Unterhalts führen sollte. Sonst streiten die Eltern möglicherweise noch mehr um den Unterhalt als heute. Lassen Sie sich beraten bei Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwälte in Fürth.


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