Wohnmobil Abgasskandal – Fiat kassiert weitere Niederlage

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Fiat Chrysler Automobiles hat im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato eine empfindliche Niederlage kassiert. Das Landgericht Landau entschied mit Urteil vom 6. Dezember 2021, dass der Autokonzern (inzwischen zu Stellantis gehörend) Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss (Az.: 2 O 169/21).

Es nicht das erste Urteil gegen Fiat im Abgasskandal, aber dennoch ein bemerkenswertes. Denn anders als in vielen anderen Verfahren äußerte sich Fiat diesmal zu den Vorwürfen. Das Landgericht Landau kam dennoch zu der Auffassung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB leisten muss.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Pilote V 600 G, das der Kläger 2015 zum Preis von 47.500 Euro gekauft hatte. Der Camper baut auf einem Fiat Ducato mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 auf. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil Fiat in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut habe. Eine Software in der Motorsteuerung sei so programmiert, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß unter Bedingungen wie im Prüfmodus des NEFZ zwar eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr stiegen die Emissionen jedoch deutlich an und der Grenzwert werde überschritten.

Die Software sei so programmiert, dass 22 Minuten nach Motorstart die Abgasrückführung reduziert wird. Damit sei die Abgasreinigung gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus optimiert. Es handele sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Kläger. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe festgestellt, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden.

Das LG Landau folgte den Ausführungen des Klägers. Fiat habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht und im Typengenehmigungsverfahren den falschen Eindruck erzeugt, dass die gesetzlichen Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 eingehalten würden. Die Abgasreinigung arbeite nur in dem auf den 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmten Zeitfenster optimal, so dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur im Prüfmodus erfolge. Die Grenzwerte würden so auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden, so das Gericht. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Diese Manipulation sei nur aus Gründen der Gewinnmaximierung erfolgt.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 4.500 Euro für die gefahrenen knapp 28.700 Kilometer verlangen. Damit bleibt ein Zahlungsanspruch in Höhe von fast 43.000 Euro. Zudem habe der Kläger auch Anspruch auf Ersatz für die Aufwendungen in das Wohnmobil in Höhe von knapp 5.200 Euro, so das LG Landau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Auch wenn bisher kein verpflichtender Rückruf des KBA vorliegt, haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Fiat im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal



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