Wohnungseigentümergemeinschaft ist Verbraucher gemäß § 13 BGB – Preisanpassungsklauseln unwirksam

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die in Rechtsprechung und Literatur sehr umstrittene Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher gemäß § 13 BGB zu betrachten ist, nunmehr bejaht.

In den Fällen, die vom BGH entschieden worden sind, ging es um formularmäßige Preisanpassungsklauseln in Gaslieferungsverträgen (sog. Spannungsklauseln).

Kerninhalt dieser Klauseln ist die Abhängigkeit der Entwicklung des Arbeitspreises für die Lieferung von Gas ausschließlich von der Preisentwicklung für Heizöl.

Gegenständlich war dabei, ob die Klausel bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterfällt und letztlich dieser auch standhält.

Entsprechende Klauseln wurden bisher bei der Verwendung gegenüber Unternehmern für zulässig, jedoch für unzulässig/unwirksam betreffend künftige Preisänderungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern erachtet.

Die nunmehrige Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaften führt dazu, dass die vom jeweiligen Versorgungsunternehmen verwendeten Preisanpassungsklauseln unwirksam sind, so dass die aufgrund dieser Klauseln von den Versorgungsunternehmen verlangten erhöhten Beträge von den WEG nicht zu zahlen sind, diesen vielmehr im Einzelfall Rückforderungsansprüche zustehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ralph Horbas

Beiträge zum Thema