X-Men: Zukunft ist Vergangenheit - Filesharing-Abmahnung

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Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für das Filmwerk X-Men: Zunkunft ist Vergangenheit. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 815,00 EUR.

Die Zukunft ist Vergangenheit – Vermeiden Sie Fehler, die man nicht mehr korrigieren kann !!!

Was zu beachten ist:

!!! Ignorieren Sie Abmahnung nicht !!!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon „im Sande verläuft“, bringt sie in Gefahr kostspieliger Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

!!! Keine voreiligen Zahlungen leisten !!!

Ob ein Anspruch gegen Sie besteht oder nicht und wenn ja in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

!!! Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überprüfen lassen !!!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein LEBEN lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

!!! Bewahren Sie Ruhe !!!

Eine Filesharing-Abmahnung ist in keinem Fall eine angenehme Post. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen bereits im kostenfreien Erstgespräch (nach Erörterung der Abmahn-Daten und der Hintergründe) sagen, wie wir in Ihrem Fall vorgehen würden. Gern können Sie uns Ihre Fragen zu Ihrer Abmahnung stellen.


Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg


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