xcgin – Warnhinweise der BaFin!

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Die Betreibergesellschaft Cansa Limited offeriert über xcing.com Anlegern u. a. Anlagen in Gestalt von Differenzkontrakten (CFD´s) und ein Forex-Handel sowie Anlagen in Kryptowährungen.

Auf der Webseite wird darauf verwiesen, dass mit jahrelanger Erfahrung und einem starken Engagement für Innovation man sich als vertrauenswürdiger Partner in der Finanzbranche etabliert habe und die Mission von xcgin darin bestehe, einem die Werkzeuge, Ressourcen und Unterstützung bereitzustellen, die man benötigt, um die dynamische Welt des Handels zu meistern.

Warnung der BaFin

Allerdings wird bezüglich der Cansa Limited von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell davor gewarnt, dass die auf Dominica residierende Gesellschaft über xcgin.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis der Behörde anbieten würde.

Achtung vor Risiken und Betrug

Die von xcgin angebotenen Anlagen in Differenzkontrakten und in Forex-Anlagen sind mit erhöhen Risiken bis hin zu einem Totalverlust verbunden.

Von der BaFin wird auch allgemein davor gewarnt, dass Anleger von zahlreichen Handelsplattform, die keine Genehmigung der BaFin haben, zu Einzahlungen für vermeintliche Kapitalanlagen veranlasst werden.

Die Cans Limited als Betreibergesellschaft der xcgin verfügt auch über keine Erlaubnis der BaFin.

Auch rät die BaFin Anlegern grundsätzlich vor Anlageentscheidungen eine gründliche Prüfung vorzunehmen, um einen Betrug zu erkennen.

Möglichkeiten für Anleger von xcgin 

Soweit in Anlagen CFD´s oder ein Devisenhandel (Forex) offeriert wird, fällt dies unseres Erachtens unter den Tatbestand des Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetzes). Soweit ein derartiger Eigenhandel gegenüber deutschen Anlegern ohne Erlaubnis der BaFin erbracht wird, lässt sich für einen Anleger ggf. ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen.

Vorsichtig und schnelles Handel ist vor allem geboten, wenn von einer Onlinehandelsplattform auf Verlangen keine Rückzahlungen vorgenommen werden. In einem derartigen Fall können auch andere Ansprüche darstellbar sein.

Bewahren Sie Belge über Einzahlungen und Korrespondenz, die geführt wurde auf und notieren Sie Namen von Beratern der Plattform und den Inhalt geführter Gespräche.

Anleger, die xcgin Kapital zur Verfügung gestellt und Probleme haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


Wir verweisen auch auf unseren Beitrag: "Tinder-Betrugsmasche, Geld weg"

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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