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Zahlreiche Anfragen für Abmahnungen der RuhrKanzlei vom 20.01.2023 wegen Ticketverkauf BVB

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Auffällig viele Anfragen erhalten wir heute am 20.01.2023 wegen Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA durch die RuhrKanzlei. Die Abmahnungen datieren auch tatsächlich vom heutigen Tage.  


In den entsprechenden Abmahnungen wird den Adressaten vorgeworfen, gegen die ATGB von Borussia Dortmund beim Kartenkauf verstoßen zu haben. Insoweit wird u. a. in den Abmahnungen gerügt, dass es zu einer unzulässigen Weitergabe der Tickets gekommen sei, die insbesondere dadurch bedingt ist, dass Tickets öffentlich z. B. bei eBay, eBay-Kleinanzeigen, Facebook oder anderen Portalen angeboten worden sind.


In den uns vorliegenden Abmahnungen werden wie immer Zahlungsansprüche sowie geltend gemacht sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.


In den uns am heutigen Tage vorliegenden Abmahnungen werden Kosten und Aufwendungen in Höhe von 353,60 € gefordert.


Bitte zahlen Sie nicht voreilig und geben Sie nicht ungeprüft die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Wir schauen auf eine erhebliche Erfahrung in diesem Bereich zurück und dürfen Ihnen in der Sache mitteilen, dass wir Ihnen rechtssicher weiterhelfen können.


Bei dem Erhalt einer Abmahnung geltend folgende Grundregeln:


1. Ruhe bewahren

2. Fristen einhalten

3. Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite 

4. Keine ungeprüfte Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung


Sollten Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Lassen Sie uns dieses gerne zukommen. Wir rufen Sie unmittelbar zurück. Das Erstgespräch ist bei uns vollumfänglich unverbindlich und kostenlos.


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