Weiter zahlreiche Abmahnungen von Martin Ismail und Frau Wang Yu

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Weiter steht unser Telefon nicht still. Täglich rufen Sie uns Mandanten an, da Sie eine Abmahnung von Herrn Martin Ismail (vertreten durch Rechtsanwalt Kilian Lennard) oder von Herrn (oder Frau?) Wang Yu erhalten haben. Die Schreiben sind sehr ähnlich teilweise sogar wortgleich.

1. Abmahnung Martin Ismail vertreten durch Rechtsanwalt Kilian Lennard

In der Abmahnung ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin wird ausgeführt, dass er Herrn Martin Ismail vertritt. Dieser soll Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz sein. Diese Interessengemeinschaft findet man  unter folgender Webadresse. https://igdatenschutz.de/ . Im Impressum wird Herr Martin Ismail als Verantwortlicher genannt. Wir haben mehrfach versucht dort jemanden telefonisch zu erreichen. Leider geht dort niemand ans Telefon. Auch bei Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard geht nur der Anrufbeantworter ran. Auf der Webseite findet sich aber einer aktueller Hinweis. Insbesondere wird dort behauptet, dass

„Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten in dem Durchsetzen der eigenen Rechte ist unter keinen Gesichtspunkten vertretbar.“

Wir sehen dies anders. Vielmehr halten wir deren Auffassung für nicht vertretbar.

In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen auf Ihrer Webseite google Fonts dynamisch eingebunden zu haben, ohne dass der Besucher hierzu seine Einwilligung erteilt hat. Wir konnten feststellen, dass der Vorwurf teilweise zutrifft, teilweise aber auch nicht. Ebenso ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Webcrawler die Webseiten ausgelesen hat. Herr Ismail hat die Seite also nicht im klassischen Sinne besucht. Betroffenen sind Webseitenbetreiber aus ganz Deutschland aus den unterschiedlichsten Branchen.

Gefordert wird von Rechtsanwalt Kilian Lennard die Beseitigung des Verstoßes sowie ein Schadenersatz in Höhe von 170 €.

Wir empfehlen sich gegen diese rechtsmissbräuchlichen Schreiben zur Wehr zu setzen und die Ansprüche zurückzuweisen.  In keinem Fall sollte der Betrag in Höhe von 170 € an die Gegenseite gezahlt werden.

2. Abmahnung des Herrn oder der Frau Wang Yu

Herr oder Frau Wang Yu werden durch die RAAG Kanzlei  vertreten. Es ist schon spannend, wenn ein Anwalt nicht weiß, ob sein Mandant ein Mann oder eine Frau ist. In den aktuelleren Schreiben ist eine Frau Wang Yu. In diesen wird auch die Adresse genannt „Pariser Platz 6a in Berlin. Dies in genau beim Brandenburger Tor. Dort existiert ein Business Center.

Auch den Betroffenen der abmahnschreiben der RAAG Kanzlei wird eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgeworfen.  So sollen auch Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts eingebunden zu haben und daher die IP Adresse von Webseitenbesuchern an google weitergegeben haben, ohne dass Frau Wang Yu eingewilligt habe. Gefordert wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei RAAG das Abstellen des Verstoßes, Schadenersatz sowie Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten. Insgesamt werden von dem Abgemahnten 226,10 € gefordert.

Auch bei diesen Schreiben empfehlen wir sich gegen diese rechtsmissbräuchlichen Schreiben zur Wehr zu setzen und die Ansprüche zurückzuweisen


Gerne wehren wie die Abmahnungen für sie ab. Wir beraten und vertreten bundesweit.  Lassen Sie uns einfach die Abmahnung zukommen oder rufen Sie uns an.



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