Zahlungsanspruch und Schadensersatz bei Verstößen gegen die Kontrollpflicht des Glückspielbetreibers (OASIS-Datenbank).

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1. Die OASIS-Datenbank als "Schutzeinrichtung" bei Spielsucht

Die OASIS-Datenbank (Online Abfrage Spielerstatus) ist Teil eines bundesweiten Sperrsystems in Deutschland, das im Glücksspielstaatsvertrag 2021 geregelt ist. Dieser Vertrag regelt die Details und die verpflichtende Teilnahme für die Veranstalter von Glücksspielen. OASIS ist daher für Glücksspielbetreiber verbindlich.

Zur Nutzung der Datenbank muss ein Spieler, der Zugang zu einer Spielstätte in Deutschland sucht oder online Glücksspiele spielen möchte, seine Identität bestätigen. Der Betreiber ist dann verpflichtet, diese Daten mit der Sperrdatenbank abzugleichen. Gesperrten Spielern mit einer aktiven Selbst- oder Fremdsperre muss die Teilnahme verweigert werden. Eine Statusabfrage an die OASIS-Datenbank übermittelt Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Spielers. Das System antwortet dann entweder mit "Der Spieler ist nicht gesperrt" oder "Der Spieler ist gesperrt", sodass der Betreiber entsprechend den Zugang gewähren oder verweigern kann.


2. Geltungsbereich der Schutzvorschriften über die OASIS-Datenbank

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht vor, dass folgende Veranstalter von Glücksspielen bzw. Spielformen gesperrte Spieler von der Teilnahme ausschließen müssen:

  • Spielhallen mit Spielautomaten, an denen Geld oder Waren gewonnen werden können
  • Spielautomaten in Gaststätten
  • Veranstalter und Vermittler von Sportwetten sowie Buchmacher
  • Lotterien, sofern diese mehr als zwei Ziehungen pro Woche haben
  • Casinos und Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Pferdewetten im Internet
  • Online Casinos
  • Online Poker Anbieter
  • Online Spielautomaten.


3. Rückforderungsanspruch als Rechtsfolge eines Pflichtverstoßes des Glückspielbetreibers gegen die Kontrollpflicht

Bereits im Jahre 2005 hat der Bundesgerichtshof bei Pflichtverletzungen von Spielhallenbetreiber bei bestehenden Spielsperren entschieden (Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2005 - III ZR 65/05):

"1. Eine wunschgemäß erteilte Spielsperre kann Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründen, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt."

und

"2. Eine Spielbank kann bei einer antragsgemäß – im Gegensatz zu einer einseitig – verhängten Spielsperre Schutzpflichten haben, die auf Wahrnehmung der Vermögensinteressen ihrer Gäste gerichtet sind."

Ein gesperrter Spieler kann daher ggü. dem Glückspiel- und Wettanbieter Schadenersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn der Spieler durch das Spielen finanziellen Schaden erlitten hat. 

Diese Ansprüche sind im zivilrechtlichen Klagewege geltend zu machen.

Zudem kann der jeweilige Betreiber mit Bußgeldern behördlich sanktioniert werden (bis hin zum Lizenzverlust bei mehrmaligen Verstößen gegen Prüfungspflichten).



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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