Zahlungsaufforderung Alektum GmbH im Auftrag von ONEnxt Media UG erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell reichen hier viele Betroffene Zahlungsaufforderungen des Inkassobüros Alektum GmbH ein. Auftraggeber des Inkassobüros Alektum GmbH ist die Firma ONEnxt Media UG (haftungsbeschränkt), welche das Portal ROCKETMEN Academy betreibt. Gegenstand der Zahlungsaufforderungen sind offensichtlich kostenpflichtige und mehrmonatige Mitgliedschaften auf dem Portal ROCKETMEN Academy. Auf dem Portal besteht die Möglichkeit, sich zunächst für eine 14-tägige Schnupperphase anzumelden. Diese Schnupperphase kann innerhalb der 14 Tage jederzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, entsteht eine mehrmonatige kostenpflichtige Mitgliedschaft. Dies wird von den Nutzern häufig übersehen. Nach Entstehen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft erhält der Betroffene eine Rechnung über die Mitgliedschaft. Wer diese nicht bezahlt, erhält in der Folgezeit eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro. Die Forderung erhöht sich um Zinsen sowie um Mahn- und Inkassokosten. Betroffene fragen in diesem Zusammenhang, ob der geforderte Betrag bezahlt werden muß und was konkret unternommen werden kann?

Wichtiger Hinweis:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können das Forderungsschreiben hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträgen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema