Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso im Auftrag der Webbilling AG / HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG

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Viele Verbraucher berichten, dass sie Zahlungsaufforderungen von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten haben. Diese Forderungen werden im Auftrag der Firma Webbilling AG geltend gemacht und betreffen Mitgliedsbeiträge auf Datingportalen, die von der HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG betrieben werden. Dabei ist Webbilling als Finanzdienstleister tätig und übernimmt die Abwicklung der Zahlungen für diese Plattformen.

Webbilling als Finanzdienstleister – Was bedeutet das?

Webbilling AG agiert in diesem Fall als sogenannter Zahlungsdienstleister oder „Payment Processor“. Das bedeutet, dass die Firma im Auftrag von Online-Anbietern – in diesem Fall der HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG, die mehrere Datingportale betreibt – Zahlungen von Nutzern abwickelt. Dazu gehört sowohl die Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen von Bankkonten oder Kreditkarten als auch die Verwaltung von Forderungen, wenn Zahlungen ausbleiben. Wenn eine Zahlung nicht wie vereinbart erfolgt, leitet Webbilling GmbH die Forderung an ein Inkassobüro weiter, in diesem Fall an die Jedermann Inkasso GmbH. Diese versendet dann Mahnungen und Zahlungsaufforderungen.

Kostenfalle Datingportale – Wie kommt es zu den Zahlungsaufforderungen?

Die Problematik von Zahlungsaufforderungen durch Datingportale ist altbekannt. Nutzer melden sich häufig auf solchen Plattformen an, um die Dienste im Rahmen einer kostenlosen Testphase zu nutzen. Diese Testphasen dauern in der Regel 14 Tage und sind oft als „unverbindlich“ oder „kostenlos“ beworben. Das Problem: Wenn die Testphase nicht rechtzeitig gekündigt wird, wandelt sich die Mitgliedschaft automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um. Dieses Abo kann schnell hohe monatliche Kosten verursachen.

Viele Nutzer übersehen die Kündigungsfrist oder sind sich nicht bewusst, dass sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen haben. In einigen Fällen erfolgt die Kündigung zu spät, oder es entstehen Missverständnisse bezüglich der genauen Frist. Sobald das kostenpflichtige Abo beginnt, werden entweder automatisch Beträge vom Konto abgebucht oder es folgen Zahlungsaufforderungen, falls die Abbuchungen fehlschlagen.

Was sollten Betroffene tun, wenn sie eine Zahlungsaufforderung erhalten?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von Jedermann Inkasso GmbH im Auftrag von Webbilling erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Überprüfen Sie die Forderung: Gehen Sie die Bedingungen Ihrer Anmeldung auf dem betreffenden Datingportal genau durch. Haben Sie sich zu einer kostenlosen Testphase angemeldet? Wurde die Kündigungsfrist versäumt? Diese Fragen sollten Sie klären, bevor Sie auf die Forderung reagieren.

  2. Bank- und Zahlungsdaten prüfen: Schauen Sie auf Ihre Kontoauszüge, um festzustellen, ob bereits Zahlungen abgebucht wurden. Wenn Abbuchungen ohne Ihre Zustimmung erfolgt sind, können Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 8 Wochen) bei Ihrer Bank rückgängig machen lassen.

  3. Widerruf und Kündigung an den Portalbetreiber: Auch wenn Sie der Meinung sind, es sei kein Vertrag zustande gekommen, sollten Sie diesen vorsorglich gegenüber dem Portalbetreiber widerrufen und kündigen, und zwar per Email und per Einwurf-Einschreiben., und zwar auch dann, wenn mögliche Fristen abgelaufen sind.

  4. Widerspruch gegen die Forderung einlegen: Wenn Sie sicher sind, dass Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben oder die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist, sollten Sie schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einlegen. Teilen Sie der Jedermann Inkasso GmbH mit, dass Sie die Forderung nicht anerkennen und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des angeblichen Vertragsverhältnisses.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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