Zahlungsaufforderung Lloyd Fonds LF 35 MT "Colonian Sun"

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Anleger erhielten kürzlich über die Lloyd Treuhand GmbH das Schreiben der Liquidatorin vom 06.08.2018. Ausschüttungen werden darin mit der Begründung zurückgefordert, dass diese lediglich als Darlehen gewährt wurden und nun fällig gestellt werden.

Anleger fragen sich nun, ob sie dieser Zahlungsaufforderung nachkommen müssen oder ob es Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu verteidigen.

Problematisch ist, dass ausweislich des gegenständlichen Gesellschaftsvertrages letztlich sämtliche Ausschüttungen – auch die durch Gewinne gedeckten – lediglich als Darlehen gewährt wurden.

Der gegenständliche Gesellschaftsvertrag ist nahezu inhaltsgleich mit demjenigen, über dessen Inhalt das LG Hamburg bereits im Jahre 2016 zugunsten eines Anlegers entschieden hat

Das Gericht stellt zu diesen Regelungen im Hinblick auf eine Darlehensgewährung u. a. fest, dass die betreffende Klausel in dem Gesellschaftsvertrag unwirksam, da nicht ausreichend klar und verständlich, ist.

Das variable Kapitalkonto, das Ausgangspunkt für die Beurteilung dafür ist, ob Auszahlungen als Darlehen gewährt werden oder nicht, befindet sich denknotwendig aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages immer im Minus. Das führt dazu, dass wie oben erwähnt alle Auszahlungen an Kommanditisten lediglich als Darlehen gewährt wurden und jederzeit zurückgefordert werden können.

Das Landgericht Hamburg hat daher in dem erwähnten, ähnlich gelagerten, Fall die Ausschüttungsrückforderung auf der Grundlage eines Darlehens zurückgewiesen und dem Anleger Recht gegeben.

Unserer Auffassung nach sind neben weiteren, insbesondere die genannten Gründe, auch auf diese Beteiligung übertragbar.

Wir bieten den betroffenen Anlegern an, die außergerichtliche Korrespondenz mit der Liquidatorin zur Abwehr dieser erhobenen Forderungen zu führen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach jederzeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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