Zahlungsaufforderung - Love&More.dating: Blue Internet Media GmbH (EOOD) und Smiles & Happy Entertainment GmbH

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Das Unternehmen Blue Internet Media GmbH (EOOD) mit Sitz in der Schweiz betreibt die Online-Dating-Plattform namens Love&More.dating, die unter der Domain loveandmore.dating aufgerufen werden kann. Haben Sie „Love&More.dating“-Rechnungen erhalten? Wir klären auf, was Sie nun tun sollten.

Auf der Webseite werden Angebote für Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Dauern und verschiedenen Preisen angeboten. Außerdem ist eine Testphase möglich, während der man ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Darüber hinaus werden "Partnerangebote" von "Liebe forscht" und "BACHELORservice" angezeigt.  

Während Vertragspartner die Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD) sein soll, die laut Impressum auch die Webseite betreibt, soll die Firma Smiles & Happy Entertainment GmbH für die Vertragsabwicklung in Deutschland verantwortlich sein.

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So reagieren Sie richtig

Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich nicht zu einer ungeprüften Zahlung, einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Ähnlichem drängen.

Sie sollten die Zahlungsaufforderungen von Love&More.dating sorgfältig überprüfen und möglichst zeitnah dagegen aktiv werden, wenn diese Ihrer Meinung nach nicht berechtigt sind. Es liegt in der Verantwortung der Blue Internet Media GmbH (EOOD), zu beweisen, dass die Zahlungsforderungen legitim sind, dass Sie sich also tatsächlich kostenpflichtig auf LoveandMore.dating registriert haben und dass die anfallenden Ausgaben ausreichend deutlich auf der Anmeldeseite angegeben wurden.



Inkasso-Verfahren und Mahnungen durch Rechtsanwälte

Neben der Love&More.dating betreibt die Firma auch zum Beispiel die Seite whatsfun.date. In vergleichbaren Fällen ähnlicher Seiten der Blue Internet Media GmbH wie in Bezug auf LeichteLuder.com hat der Anbieter in uns vorgelegten Fällen ein Inkasso-Büro damit beauftragt, die Kosten beim Betroffenen einzutreiben, wenn die verlangten Gebühren nicht innerhalb der Frist gezahlt werden. Kommt man dann auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nach, sind ein anwaltliches Mahnverfahren oder gar gerichtliche Schritte wie etwa die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids nicht auszuschließen.


Sie haben Zahlungserinnerungen oder bereits Inkasso- oder Rechtsanwalts-Schreiben / E-Mails erhalten?

Sie kennen die Seite Love&More.dating bzw. die Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD)  gar nicht und sollen nun offene Rechnungen bezahlen?


Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie nicht ungeprüft.

Wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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