Zahlungsaufforderung von Dateblaster AG durch das Inkassobüro Fairmount und Auer Witte Thiel erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Vorsicht bei Online-Dating-Abonnements: Inkassoforderungen von Dateblaster AG

Immer mehr Menschen nutzen das Internet, um nach einem Partner zu suchen. Doch Vorsicht ist geboten, insbesondere wenn es um kostenpflichtige Abonnements auf Datingplattformen geht. Ein häufiges Problem besteht darin, dass Nutzerinnen und Nutzer die Bedingungen übersehen und ungewollt in kostenpflichtige Verträge geraten. Die Folge: Inkassoforderungen wie jene von Dateblaster AG, die durch Unternehmen wie Fairmount und Auer Witte Thiel eingefordert werden.

Fallen im Online-Dating: Wie man ungewollte Zahlungsaufforderungen erkennt

Bei der Suche nach Liebe im Internet ist es wichtig, die Augen offen zu halten. Viele Datingplattformen bieten zunächst kostenlose Testphasen an, die jedoch automatisch in kostenpflichtige Abonnements übergehen können. Oftmals werden diese Bedingungen in den AGB versteckt oder nur unzureichend kommuniziert. Nutzerinnen und Nutzer sollten daher genau darauf achten, welche Informationen sie preisgeben und welche Vertragsbedingungen sie akzeptieren.

Handlungsempfehlungen bei Inkassoforderungen: Was tun, wenn man betroffen ist?

Erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro wie Fairmount oder einer Anwaltskanzlei wie Auer Witte Thiel aufgrund eines vermeintlichen Datingplattform-Abonnements, ist Besonnenheit gefragt. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie tatsächlich ein solches Abonnement abgeschlossen haben und ob die Forderung gerechtfertigt ist. Falls Sie sich im Unklaren sind, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie reagieren. In vielen Fällen lassen sich überzogene Forderungen durch eine sachliche Auseinandersetzung klären, ohne dass es zu rechtlichen Konsequenzen kommt.

Achtung: 

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Email widerrufen, gekündigt und angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert werden und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Aboverträge kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema