Achtung Abo der Dateblaster AG + Mahnung der Fairmount GmbH + Kanzlei Auer Witte Thiel

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Abo nach Sex-Dating: Fairmount GmbH und Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte treiben Forderungen für die Dateblaster AG ein 

Was bzw. wer ist die Dateblaster AG? 

Die Dateblaster AG ist uns als Betreiber von durchaus dubiosen Dating- und Sexkontakt-Plattformen bekannt. Die Firma mit Sitz in Cham in der Schweiz betreibt beispielsweise die Plattform whatsex.co.uk. 

So ist bereits eine Vielzahl von Nutzern nach dem Besuch einer der Sex-Dating-Plattform unbewusst in einen kostenspieligen Abovertrag der Dateblaster AG getappt. 

Eskalationsstufen: 

  1. Zahlt der Nutzer die Beträge nicht oder lässt den Betrag zurückbuchen, so folgt zunächst eine Zahlungsaufforderung der Dateblaster AG, 
  2. danach ein gebührenpflichtiges Inkassoschreiben der Inkassogesellschaft Fairmount GmbH und 
  3. in einem dritten Schritt eine anwaltliche Mahnung der Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte, mit dem weitere Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden.

Die Dateblaster AG behauptet nach der zunächst kostenlosen Nutzung ihrer Plattform regelmäßig das Zustandekommen eines vermeintlichen Abo-Vertrages und verlangt entsprechende Nutzungsgebühren. Wird auf diese Zahlungsaufforderung nicht gezahlt, so schaltet die AG regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen, wie z. B. die Fairmount GmbH, für den weiteren Forderungseinzug ein, wobei dabei weitere Mahngebühren geltend gemacht werden. 

Wird auch diese Zahlungsaufforderung ignoriert, so erhält der Betroffene nun Post der Kanzlei Auer Witte Thiel aus München. Damit steigt nicht nur der Druck auf die Betroffenen weiter, sondern die Forderung erhöht sich nun nochmals um weitere Anwaltsgebühren. 

Durch die anwaltliche Geltendmachung der Forderung wird den Betroffenen oftmals suggeriert, die Forderung sei anwaltlich geprüft und mithin rechtmäßig. 

Wie sollten Sie vorgehen? 

Sie sollten die Forderung weder ignorieren, noch vorschnell bezahlen!

Hier ist eine anwaltliche Prüfung gefragt – oft kann der Vertrag mit einer fundierten Begründung juristisch angegriffen werden, denn wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache kann beispielsweise sein, dass die Kostenpflicht der Website nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Ignorieren Sie die Forderung hingegen, drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Die Kanzlei könnte beispielsweise einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und so versuchen, die Forderungen zu titulieren und im Erfolgsfalle durch einen Gerichtsvollzieher gegen Sie vollstrecken zu lassen. 

Zudem führt ein weiteres Zuwarten zur Entstehung neuer Nutzungsgebühren, da die Dateblaster AG weiterhin einen Abo-Vertrag mit Ihnen behauptet. Es werden also jeden weiteren Monat neue Gebühren in Rechnung gestellt.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen – deutschlandweit!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung. 

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene erfolgreich gegen die Forderungen der Dateblaster AG verteidigt. 

Nehmen Sie gerne Kontakt per E-Mail mit mir als Ihrem direkten Ansprechpartner auf. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) 



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