Zinsniveau24 – nicht seriös

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Über zinsniveau24.de sollten Anleger Anlagen in Form von Festgeldern und Tagesgeldern abschließen können.

Zinsniveau24 hat dargestellt, dass es das Ziel sei, einem bei der Vermögensplanung zu unterstützten und man einem helfe, indem man die aktuell stärksten Anlagemöglichkeiten aus einer Hand anbietet.

Weiterhin wird behauptet, dass Zinsniveau24 2014 gegründet worden sei und in Europa durch seine Plattform für Geldanlagen bekannt sei und man als ein Vorreiter für einfache Tagesgeld- und Festgeldangebote zählt.

Aber Warnung der BaFin

Tatsächlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung vor Zinsniveau24 ausgesprochen. Laut BaFin würden ohne ihre Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten.

Verdacht auf Betrug

Die Website von zinsniveau24.de ist nicht mehr erreichbar.

Dies und der Umstand, dass Festgelder und Tagesgelder ohne Erlaubnis der BaFin angeboten wurden, sprechen dafür, dass Anleger betrügerisch geschädigt worden sein könnten.

Wenn Sie Gelder bei Zinsniveau24 investiert haben, handeln Sie rasch und lassen sich zeitnah anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger.

Denkbare Ansprüche für Anleger

Soweit Festgelder oder Tagesgelder ohne Erlaubnis der BaFin offeriert wurden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Kreditwesengesetz (KWG) durchsetzen lassen.

Auch andere Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB kommen in Frage, vor allem dann, wenn Anleger eingezahlte Gelder nicht zurückerhalten.

Derartige Ansprüche richten sich auch nicht nur gegen die Betreibergesellschaft von Zinsniveau24, sondern auch vor allem gegen deren verantwortliche Personen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, um investierte Gelder zurückzuerhalten.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 08.03.2024


Lesen Sie auch unseren Beitrag "Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen"

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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