ZPÜ: Auskunfts- und Vergütungsansprüche §§ 54 ff. UrhG - Anwalt Berlin, Nürnberg, Koblenz, Flensburg, bundesweit

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Urheberrechtsabgaben: ZPÜ verlangt Auskunft von Herstellern, Importeuren und Händlern von PC/Notebooks, Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches ...

Aktuell hat die die ZPÜ wieder zahlreiche IT-Unternehmen angschrieben, die in Deutschland IT-Geräte und Speichermedien wie PC/Notebooks, Mobiltelefonen, Tablets, Smartwatches, Unterhaltungselektronik -Geräte wie z.B. Audio- und Videoplayer, TV etc. in Verkehr bringen. Die ZPÜ ("Zentralstelle für private Überspielungsrechte") ist die Inkasso-Gesellschaft der deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst u.a. Sie verlangt "gemäß §§ 54e Abs. 1, 54f Abs. 1 UrhG um Erteilung von Auskünften je Kalenderquartal über Art und Stückzahl der in der Vergangenheit importierten bzw. hergestellten und in den zurückliegenden drei Kalenderjahren einschließlich des abgelaufenen Kalenderjahres in Deutschland in Verkehr gebrachten vergütungspflichtigen Produkte", und zwar bis zum 18.02.2025.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Gerne betraten wir Sie zu den Forderungen der ZPÜ und unterstützen Sie bei der Auskunftserteilung!

ZPÜ verlangt Zahlung von Urheberrechtsabgabe

Zudem verlangt die ZPÜ, dass die angeschriebenen IT-Unternehmen, die  eines oder mehrere der in den Schreiben aufgeführten Produkte herstellen oder nach Deutschland importieren und in Verkehr bringen, für alle im Inland veräußerten oder sonst in Verkehr gebrachten Produkte die "tarifliche Vergütung" an die ZPÜ bezahlen.

Die ZPÜ erhebt Forderungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Speichermedien, u.a. :

  • Mobiltelefone, Smartphones, Handys – Forderung/Tarif der ZPÜ: 6,25 je Stück; sog. Business-Mobiltelefone: 3,125 EUR je Stück

  • PC, Notebooks: 13,1875 EUR je Stück; für sog. Business PC und Workstations fordert die ZPÜ 4,00 EUR je Stück

  • Tablets – 8,75 je Stück; sog. Business-Tablets: EUR 3,50 je Stück

  • Smartwatches 1,50 EUR Stück

  • u.a.

Sprechen Sie uns gerne hier an an, wenn Sie solche Geräte oder Speichermedien vertreiben!

Prüfen Sie die Forderungen der ZPÜ genau!

Die ZPÜ verschweigt in ihrem Schreiben, dass ihre Tarif und die darauf gestützten Forderungen heftig umstritten sind! 

  • Sehr umstritten ist z.B. die Frage, ob für Geräte und Speichermedien, die an Unternehmen, Behörden, Universitäten und Schulen, oder sogar an Industriebetriebe geliefert werden, eine Urheberrechtsabgabe geschuldet ist
  • Für bestimmte Geräte und Speichermedien ist umstritten, ob dafür überhaupt eine Vergütung geschuldet ist (auch bei Verkauf an Verbraucher)
  • Fie Höhe der Tarife der ZPÜ ist  ebenfalls umstritten, zumal verschiedene Studien zeigen, dass wegen des heute weit verbreiteten Streaming (Netflix, Spotify, Mediatheken, etc.) und die Nutzung von Cloud-Diensten kaum noch private Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden.

In den letzen Jahren haben das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof (BGH) verschiedene Entscheidungen gefällt, die die Forderungen der ZPÜ in Frage stellen. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Rechtsentwicklungen!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie dazu Fragen haben!

Klagen und Verfahren vor der Schiedsstelle

Ggf. klagt die ZPÜ ihre Forderungen vor der Schiedsstelle nach dem VGG und vor dem OLG München ein. Aktuell geht es v.a. um PC/Notebooks, Mobiltelefone, Tablets und Smartwatches, die in 2023, und teilweise auch in den Jahren davor, in Verkehr gebracht wurden. Aber auch andere Geräte und Speichermedien sind betroffen.

Unter Umständen kann die ZPÜ dann sogar den doppelten Vergütungssatz verlangen!

In dem Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem VGG (angesiedelt bei Deutschen Patent- und Markenamt in München) soll eine Einigung zwischen der ZPÜ und den betroffenen Unternehmen erzielt und in einem Einigungsvorschlag von der Schiedsstelle festgelegt werden, vgl. § 92 ff. VGG. Allerdings legt die ZPÜ nach unserer Erfahrung gegen jeden Einigungsvorschlag der Schiedsstelle Widerspruch ein, wenn dieser nicht zu 100% den Forderungen der ZPÜ entspricht. Sie klagt diese Forderungen dann beim Oberlandesgericht München ein, das in Fragen der Urheberrechtsabgabe und der Privatkopie-Tarife eine zentrale Rolle spielt.

Zudem kann die ZPÜ nach § 107 Abs. 1 VGG bei der Schiedsstelle einen Antrag auf Anordnung einer Sicherheitsleistung (z.B. Bankbürgschaft) durch die in Anspruch genommenen Unternehmen stellen. Dies führt zu erheblichen weiteren Belastungen und Kosten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie von der ZPÜ bereits verklagt wurden!

Vy – Rechtsanwälte Urheberrechtsabgabe Berlin, Nürnberg, Koblenz, Flensburg und Bundesweit

Seit über 15 Jahren beraten und unterstützen wir Hersteller, Importeure, Distributoren, Systemhäuser und IT-Händler von Geräten wie PCs und Notebooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartwatches, Unterhaltungselektronik, aber auch von Druckern, Scannern, MFGs und unterschiedlichen Speichermedien zu den Forderungen der ZPÜ und der deutschen Verwertungsgesellschaften, und vertreten sie in einer Vielzahl von Verfahren vor der Schiedsstelle, dem OLG München und dem Bundesgerichtshof (in enger Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen BGH-Anwalt) sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof EuGH! Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit Ihrer Rechtsabteilung und Ihren "Hausanwälten" zusammen!

Wir haben ein eingespieltes Netzwerk aus Rechtsanwälten u.a. in Österreich, Frankreich, Dänemark, der Schweiz und anderen europäischen Ländern, um auch dort eine optimale Unterstützung und Vertretung gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften Austro Mechana, Copie France, Bandkopie dieser und andere Länder sicherstellen zu können!

Gerne können wir Sie zum "Thema ZPÜ" beraten und ggü der ZPÜ vertreten, und bei der Auskunftserteilung unterstützen!

  • Jederzeit per E-Mail erreichbar! Wir melden uns kurzfristig zurück, i.d.R. innerhalb von einem Werktag!
  • Individuelle Beratung durch den zuständigen Rechtsanwalt, z.B. in einem Video-Chat
  • Wir bieten Beratung im gesamt Wirtschaftsrecht aus einer Hand



Foto(s): Sarah Eick, Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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