Anwalt Urheberrechtsabgabe / ZPÜ in Berlin, Nürnberg, Koblenz, Flensburg und bundesweit

  • 4 Minuten Lesezeit

Urheberrechtsabgaben: ZPÜ hat erneut viele Verfahren bei  Schiedsstelle VGG und OLG München eingeleitet

Zum Jahresende 2024 hat die ZPÜ (die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, die Inkasso-Gesellschaft der deutschen Verwertungsgesellschaften) wieder zahlreiche Anträge bei der Schiedsstelle nach dem VGG eingereicht und Klagen beim Oberlandesgericht München gegen verschiedene Hersteller und Importeure von IT-Hardware eingeleitet. Betroffen sind u.a. Herstelle und Importeure von PCs, Notebooks, Mobiltelefonen, Tablets, und Smartwatches. Vielfach werden dies Anträge und Klagen den betroffenen Unternehmen in diesen Tagen erst zugestellt.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Gerne betraten wir Sie zu den Forderungen und Klagen der ZPÜ!


Hintergrund: Urheberrechtsabgabe

Die ZPÜ ist für die Einziehung und Verteilung der sogenannten Privatkopie-Vergütung oder Urheberrechtsabgabe (§§ 54 ff. UrhG) zuständig. Grundsätzlich müssen Hersteller und Importeure von Geräten, die zum privaten Kopieren genutzt werden können, eine entsprechende Abgabe nach § 54 ff. UrhG zahlen. Die Höhe dieser Abgaben ist aber weiterhin umstritten, ebenso wie die Frage, ob für Geräte und Speichermedien, die an Unternehmen, Behörden, Universitäten und Schulen, oder sogar an Industriebetriebe geliefert werden, eine Urheberrechtsabgabe geschuldet ist (hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Rechtsentwicklungen!).

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn Sie dazu Fragen haben!


Forderungen der ZPÜ

Ggf. klagt die ZPÜ diese Forderungen vor der Schiedsstelle nach dem VGG und vor dem Oberlandesgericht München ein. Aktuell geht es v.a. um PC/Notebooks, Mobiltelefone, Tablets und Smartwatches, die in 2023, und teilweise auch in den Jahren davor, in Verkehr gebracht wurden.

Die ZPÜ erhebt Forderungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Speichermedien, u.a. :

  • Mobiltelefone, Smartphones, Handys – Forderung/Tarif der ZPÜ: 6,25 je Stück; sog. Business-Mobiltelefone: 3,125 EUR je Stück

  • PC, Notebooks: 13,1875 EUR je Stück; für sog. Business PC und Workstations fordert die ZPÜ 4,00 EUR je Stück

  • Tablets – 8,75 je Stück; sog. Business-Tablets: EUR 3,50 je Stück

  • Smartwatches 1,50 EUR Stück

  • u.a.


Sprechen Sie uns gerne hier an an, wenn Sie solche Geräte oder Speichermedien vertreiben!


Warum jetzt?

Es ist durchaus üblich, dass solche Verfahren kurz vor dem Jahreswechsel an Fahrt aufnehmen. Die ZPÜ ist schon seit einigen Jahren dazu übergegangen, nicht mehr die Klärung der noch immer umstrittenen Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen abzuwarten, sondern verklagt alle betroffenen Unternehmen gleichermaßen und mehr oder weniger gleichzeitig. Das führt jedes Jahr zu einer großen Anzahl von Parallelverfahren und zu einer starken Belastung der Unternehmen und Gerichte. Da zum Jahresende Verjährungsfristen auslaufen können, erhebt die ZPÜ ihre Klagen meist zwischen den Jahren oder noch kurz vor den Weihnachtstagen.


Verfahren vor der Schiedsstelle

In dem justizförmigen, einer Klage ähnlichen Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem VGG (angesiedelt bei Deutschen Patent- und Markenamt in München) soll eine Einigung zwischen der ZPÜ und den betroffenen Unternehmen erzielt und in einem Einigungsvorschlag von der Schiedsstelle festgelegt werden, vgl. § 92 ff. VGG. Allerdings legt die ZPÜ nach unserer Erfahrung gegen jeden Einigungsvorschlag der Schiedsstelle Widerspruch ein, wenn dieser nicht zu 100% den Forderungen der ZPÜ entspricht. Sie klagt diese Forderungen dann beim Oberlandesgericht München ein, das in Fragen der Urheberrechtsabgabe und der Privatkopie-Tarife eine zentrale Rolle spielt.

Zudem kann die ZPÜ nach § 107 Abs. 1 VGG bei der Schiedsstelle einen Antrag auf Anordnung einer Sicherheitsleistung (z.B. Bankbürgschaft) durch die in Anspruch genommenen Unternehmen stellen. Dies führt zu erheblichen weiteren Belastungen und Kosten.


Was bedeutet das für Hersteller und Importeure?

  • Hohe Nachzahlungen: Oft werden von der ZPÜ kumulierte Forderungen mehrerer Jahre in einer Klage zusammengefasst. Es drohen dann hohe Nachforderungen, und es besteht ein erhebliches Prozesskostenrisiko.

  • Rechtliche Unsicherheit: Die weiterhin bestehenden Unklarheiten (siehe hier, unsere aktuelle Zusammenfassung) führen zu großer Rechtsunsicherheit, die bei der Bildung von Rückstellungen zu berücksichtigen ist, sowie zu Wettbewerbsnachteilen (gerade auch gegenüber europäischen Wettbewerbern!). Insbesondere im hart umkämpften Hardwaremarkt kann dies zum Problem werden.

  • Verfahrenskosten: Die Verfahren bei der Schiedsstelle und dem OLG München verursachen erheblichen Aufwand und hohe Kosten.

Sprechen Sie uns gerne hier an an! Wir beraten Sie dazu, wie sie diese Belastungen möglichst gering halten können und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften!



Vy – Rechtsanwälte: Gerne unterstützen wir Sie und verteidigen Sie gegen die Forderungen der ZPÜ in Verfahren vor der Schiedsstelle und dem OLG München

Seit über 15 Jahren beraten und unterstützen wir Hersteller, Importeure, Distributoren, Systemhäuser und IT-Händler von Geräten wie PCs und Notebooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartwatches, Unterhaltungselektronik, aber auch von Druckern, Scannern, MFGs und unterschiedlichen Speichermedien zu den Forderungen der ZPÜ und der deutschen Verwertungsgesellschaften, und vertreten sie in einer Vielzahl von Verfahren vor der Schiedsstelle, dem OLG München und dem Bundesgerichtshof (in enger Zusammenarbeit mit einem sehr erfahrenen BGH-Anwalt) sowie in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof EuGH! Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit Ihrer Rechtsabteilung und Ihren "Hausanwälten" zusammen!

Wir haben ein eingespieltes Netzwerk aus Rechtsanwälten u.a. in Österreich, Frankreich, Dänemark, der Schweiz und anderen europäischen Ländern, um auch dort eine optimale Unterstützung und Vertretung gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften Austro Mechana, Copie France, Bandkopie dieser und andere Länder sicherstellen zu können!

Gerne können wir Sie zum "Thema ZPÜ" beraten und ggf. ggü der ZPÜ vertreten, und bei der Auskunftserteilung unterstützen!

Foto(s): unsplash, Sarah Eick


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)

Beiträge zum Thema