Zubehör für KTM: Auch eine Abmahnung von den Zierhut IP für die KTM AG erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Zierhut IP für KTM AG zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Die KTM AG in Mattighofen, Österreich ist ein bekannter Hersteller von Motorrädern. Die KTM AG ist nach eigenen Angaben Inhaber von über 400 Marken.

In der Abmahnung wird gerügt, dass bei einem Internetangebot Zubehör oder Ersatzteile für KTM-Motorräder angeboten wird und dabei unzulässigerweise die Marke „KTM“ verwendet wird.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner Auskunftsansprüche geltend gemacht sowie Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 300.000,00 Euro, mithin 4.120,50 Euro.


Meine Einschätzung: 


Diese markenrechtliche Abmahnung berührt das ganz grundsätzliche Problem des Angebotes von Zubehör für Markenprodukte:


Eine Marke kann bei dem Angebot von Zubehör verwendet werden, wenn die Benutzung der Marke für die Beschreibung des Zubehörs zwingend notwendig ist.


Im vorliegenden Fall geht es jedoch um etwas anderes:


Aus der Artikelüberschrift in dem Internetangebot wurde nicht deutlich, dass es sich um ein Zubehörteil eines Drittherstellers handelt, jedenfalls nicht des Markenherstellers. Es macht markenrechtlich einen erheblichen Unterschied, ob es, wie abgemahnt heißt „KTM“ (Spiegel, Ölfilter, etc.)“ oder zulässigerweise „(Produktbezeichnung)“ passend für KTM…“


Wenn ein Markenname in direkter Verwendung mit der Produktbezeichnung steht, ohne „passend für“ oder „kompatibel zu“ wird markenrechtlich angenommen, dass es sich um ein Originalprodukt des Herstellers handelt.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von KTM erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Zierhut IP für die KTM AG erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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