Zugewinngemeinschaft – Jedem Ehepartner gehört die Hälfte!? Ein Irrglaube mit teuren Folgen im Erbrecht
- 3 Minuten Lesezeit
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass ihnen in der Zugewinngemeinschaft alles automatisch zur Hälfte gehört. Doch dieser weit verbreitete Irrglaube kann erhebliche erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen haben – insbesondere im Todesfall eines Ehepartners. Wer hier nicht vorausschauend plant, riskiert hohe Steuerforderungen, unerwartete Vermögensaufteilungen und sogar den Verlust des Familienvermögens.
Was bedeutet die Zugewinngemeinschaft wirklich?
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, wenn die Ehepartner keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Das bedeutet:
• Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen – es gibt keine automatische hälftige Aufteilung während der Ehe.
• Der Zugewinn, also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen, wird erst bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung oder Tod) ausgeglichen.
• Erbschaftsrechtlich führt dies oft zu komplizierten Vermögensverhältnissen.
Erbfall: Was passiert mit dem Zugewinn?
Stirbt ein Ehepartner, stellt sich die Frage, was mit seinem Vermögen passiert. Hier kommt der erbrechtliche Zugewinnausgleich ins Spiel. Der überlebende Ehepartner hat die Wahl:
1️⃣ Er kann den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften des Familienrechts verlangen. Das bedeutet, er erhält die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns. Dies kann jedoch zu Problemen führen, wenn das Vermögen in Immobilien oder Unternehmen gebunden ist und nicht liquide zur Verfügung steht.
2️⃣ Er kann die erbrechtliche Lösung wählen, bei der sich der gesetzliche Erbteil um ein Viertel des Nachlasses erhöht – unabhängig vom tatsächlichen Zugewinn. Diese Variante wird oft bevorzugt, weil sie steuerliche Vorteile bietet und Streit mit den Miterben vermeidet.
Aber Achtung: Bei einer hohen Erbschaft kann trotzdem Erbschaftsteuer anfallen!
Oder-Konten und gemeinsames Vermögen – eine steuerliche Falle
Viele Ehepaare haben ein gemeinsames Konto („Oder-Konto“), auf das beide Zugriff haben. Doch aus Sicht des Finanzamts kann dies problematisch sein. Wenn ein Ehepartner das Konto hauptsächlich befüllt, kann dies als steuerpflichtige Schenkung gewertet werden – auch ohne ausdrückliche Schenkungsabsicht!
Besonders im Erbfall stellt sich die Frage: Wem gehört das Geld auf dem Konto wirklich?
• Das Finanzamt nimmt häufig eine 50:50-Aufteilung an – was zu unerwarteten Steuerforderungen führen kann.
• Falls Kinder oder andere Erben vorhanden sind, kann es zu Streit darüber kommen, wem das Guthaben tatsächlich zusteht.
Immobilien und Unternehmen: Wer erbt was?
Gerade bei Immobilien und Unternehmen kann die Zugewinngemeinschaft im Erbfall zu massiven Problemen führen. Beispiel:
👨👩👦 Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie im Wert von 1 Million Euro. Der Mann ist Alleineigentümer, weil er sie mit seinem Gehalt finanziert hat. Stirbt er, erbt die Ehefrau nach gesetzlichem Erbrecht gemeinsam mit den Kindern. Doch was, wenn die Ehefrau annimmt, ihr stünde automatisch die Hälfte der Immobilie zu?
💡 Lösung: Hier kann ein Testament Klarheit schaffen. Ohne eine klare Regelung kann es passieren, dass die Ehefrau das Haus nicht halten kann oder die Kinder auf ihren Erbteil bestehen – mit der Folge, dass eine Zwangsversteigerung droht.
Güterstandschaukel – die Lösung für steuerliche Probleme
Um steuerliche Nachteile und ungewollte Schenkungen zu vermeiden, gibt es eine effektive Strategie: die Güterstandschaukel. Dabei wird der Güterstand durch einen notariellen Vertrag beendet, wodurch eine steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung entsteht. Anschließend kann die Zugewinngemeinschaft wieder neu begründet werden.
Dies hat zwei entscheidende Vorteile:
1️⃣ Vermögen kann steuerneutral übertragen werden – ideal für große Vermögenswerte oder Unternehmen.
2️⃣ Erbschaftsteuer kann optimiert werden, indem Vermögen bereits zu Lebzeiten strategisch aufgeteilt wird.
Fazit: Handlungsbedarf für Ehepaare mit Vermögen!
Die Zugewinngemeinschaft bietet viele Vorteile, kann aber ohne sorgfältige Planung erhebliche steuerliche und erbrechtliche Nachteile mit sich bringen.
➡️ Sind Sie verheiratet und haben größere Vermögenswerte?
➡️ Haben Sie Oder-Konten oder Immobilien gemeinsam mit Ihrem Ehepartner?
➡️ Wollen Sie Erbschaftsteuer sparen und Ihr Vermögen sinnvoll schützen?
⚖ Ich bin Fachanwältin für Erbrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht. Ich berate Sie umfassend zu Erbschaft, Vermögensübertragungen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.
👉 Kontaktieren Sie mich jetzt – bevor das Finanzamt oder die Erben es tun!
Artikel teilen: