Zum groben Verschulden bei Verwendung des elster Programms

  • 1 Minute Lesezeit

Ein Steuerpflichtiger handelt grob fahrlässig, wenn er in der mittels Elster Formular abgegebenen elektronischen Einkommensteuererklärung steuermindernde Abzüge versehentlich nicht geltend macht. Der Steuerpflichtige kann in solchen Fällen nicht durchsetzen, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid geändert wird und steuermindernde Abzüge nachgeholt werden. Ihn trifft am nachträglichen Bekanntwerden der steuermindernden Abzüge ein grobes Verschulden. Dies gilt nach der Entscheidung des BFH vom 20.03.2013 jedenfalls dann, wenn die Anleitung zum Elster Formular auf vergleichbare Sachverhalte hingewiesen hat und wenn diese Hinweise für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sind. Werden diese Erläuterungen nicht beachtet, kann später keine Steuerminderung mehr geltend gemacht werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Margret Neuhaus

Beiträge zum Thema