Hochwasserkatastrophe Juni 2013 - Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen

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Viele Privatpersonen und Unternehmen haben durch das Hochwasser im Juni 2013 erhebliche Schäden erlitten. Die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen haben sich auf Möglichkeiten der Steuererleichterungen geeinigt.

So können z. B. die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuern angepasst werden, ebenso können fällige Steuern gestundet werden und es wird auf Vollstreckungen verzichtet. Es soll gewährleistet werden, dass die Liquidität der Unternehmen und auch der Privatpersonen erhalten bleibt. Unternehmen können steuerfreie Rücklagen bilden. Es werden bei Ersatzbeschaffung von Betriebsmitteln  Abschreibungserleichterungen gewährt. Bei Privatpersonen werden notwendige Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung steuerlich berücksichtigt. Dabei sind auch die Nachweispflichten erleichtert.

Arbeitgeber können ihre Angestellten mit Beihilfen bis zu 600,00 € jährlich steuerfrei unterstützen. Diese Beihilfen gehören nicht zum steuerlichen Arbeitslohn.

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau wird hochwassergeschädigte Unternehmen mit einem 10 Punkte Programm unterstützen.


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