Zur Dauer einer Unterhaltsberechnung
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„Kein Stress mit Unterhalt Express“ oder ähnliche (frei ausgedachte) Werbeversprechen suggerieren, dass man eine gerichtsfeste Unterhaltsberechnung schon in weniger als 1 Tag erhalten könnte – wenn man denn nur einen saftigen Aufpreis zahlt. Einem Anwalt ist dies sogar möglich, aber eben nur dann, wenn wirklich alle Daten von Antragsteller, Gegenseite und ggf. Kindern vorliegen und zumindest 1 Vorgespräch stattgefunden hat, in dem alle Umstände und Fragen geklärt werden können. Letztlich wollen Sie nicht zweimal für eine Unterhaltsberechnung bezahlen – dann, wenn das Ergebnis der ersten derart unzureichend ist, weil wichtige Aspekte gar nicht berücksichtigt werden konnten und das Ergebnis verfälscht wurde. Was also ist eine realistische Einschätzung der Zeitfrage bei einer Berechnung durch Anwalt, Jugendamt oder einem selbst?
Tipp: Es steht Ihnen frei, es doch gleich einmal zu versuchen - mit einem Antrag auf Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND. Näheres zum Ablauf finden Sie am Ende, hier geht es aber auch schon einmal zu unserem Onlineformular für Sie.
Der kostenlose Unterhaltsrechner im Internet braucht nur 1 Minute…
Natürlich besteht die Möglichkeit, online einen Unterhaltsrechner zu verwenden, indem Sie Ihre persönlichen Daten dort eintragen. Die Schnelligkeit solcher Rechner ist verlockend, aber das Ergebnis wird maßgeblich von der Genauigkeit der Daten bestimmt, die Sie selbst eingeben müssen. Dies erfordert, dass Sie Ihr eigenes Einkommen sowie das des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners oder Elternteils genau kennen und richtig berechnet haben, obwohl viele Internetrechner diese Details nicht explizit anfordern.
Wenn Sie ein zuverlässiges und präzises Ergebnis wünschen, wäre es ratsam, nicht allein auf einen Unterhaltsrechner aus dem Internet zu vertrauen. Stattdessen sollten Sie die Dienste von Dienstleistern zurückgreifen, die Ihnen ein rechtssicheres Ergebnis anbieten können.
Dauer der Berechnung bei Anwalt vs. Jugendamt
Natürlich können Sie den Kindesunterhalt sowohl beim Jugendamt als auch bei einem Rechtsanwalt berechnen lassen. Beim Jugendamt müssen Sie jedoch beachten, dass ohne vorherige Terminvereinbarung eine Berechnung wahrscheinlich nicht sofort möglich ist. Lange Wartezeiten für Termine sind bei Behörden üblich. Da Jugendämter vielfältige Aufgaben haben und oft von Eltern in Anspruch genommen werden, ist hier Geduld gefragt.
Wenn es Ihnen um eine schnelle Lösung geht, wäre die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin der richtige Weg. Hier werden Sie persönlich betreut, und die Unterhaltsberechnung könnte innerhalb von drei bis fünf Tagen abgeschlossen sein.
In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Unterhaltsberechnung bereitstellen. Die Genauigkeit der Berechnung hängt von den korrekten Informationen ab, die Sie sowohl dem Jugendamt als auch dem Anwalt zur Verfügung stellen.
Dauer der Berechnung für Angestellte vs. Selbstständige
Das Einkommen von Angestellten und anderen Arbeitnehmern kann in der Regel durch Lohn- und Gehaltsabrechnungen schnell und zuverlässig belegt werden. Bei Selbstständigen gestaltet sich die Nachverfolgung der Einkommensverhältnisse oft komplizierter. Viele Selbstständige fühlen sich nicht dazu veranlasst, ihre Buchhaltung zeitnah zu führen oder notwendige Unterlagen wie
- Einnahmenüberschussrechnungen,
- Bilanzen oder
- Einkommensteuererklärungen
fristgerecht zu erstellen. Wenn jedoch die neuesten Einnahmenüberschussrechnungen, Bilanzen oder Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes vorliegen, kann auch in diesem Fall die Berechnung des Unterhalts innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Welche Informationen benötigt ein Anwalt zur Unterhaltsberechnung?
Wenn Sie bei uns eine Anfrage für eine Online-Unterhaltsberechnung stellen, nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam klären wir, welche Art von Unterhaltsberechnung Sie benötigen und was Sie darüber hinaus wissen sollten.
Im Vorfeld einige wesentliche Details zu Kindes- und Erwachsenenunterhaltsberechnungen:
Welche Infos beim Kindesunterhalt?
Die Höhe des Kindesunterhalts hängt vom Alter des Kindes und dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Idealerweise haben Sie die Lohnabrechnung des Unterhaltspflichtigen oder zumindest eine Vorstellung von dessen Einkommensgröße. Falls der unterhaltspflichtige Elternteil selbstständig ist, ergeben sich die Einkommensverhältnisse aus finanziellen Unterlagen wie Einnahmenüberschussrechnungen oder Einkommensteuerbescheiden. Je genauer Sie das Einkommen angeben, desto schneller ist die Unterhaltsberechnung abgeschlossen. Berücksichtigt werden auch unterhaltsrelevante Ausgaben, manche Aufwendungen reduzieren das relevante Nettoeinkommen, andere nicht (è Übersicht).
Welche Infos beim Trennungsunterhalt?
Der Trennungsunterhalt orientiert sich am bereinigten unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen und dem Lebensstandard des Ehepaares. Benötigt werden das Einkommen des Ehepartners, die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder die letzte Einkommensteuererklärung. Berücksichtigt werden auch unterhaltsrelevante Ausgaben, wie berufliche oder private Aufwendungen für die Altersvorsorge. Bei Selbstständigkeit des unterhaltspflichtigen Ex-Partners werden ebenfalls Unterlagen wie Einnahmenüberschussrechnungen oder Einkommensteuerbescheide benötigt.
Es empfiehlt sich, wenn Sie Kinder haben und den Trennungsunterhalt berechnen wollen, ihn zusammen mit dem Kindesunterhalt bei einem Anwalt berechnen zu lassen.
Welche Infos beim Nachehelichen Unterhalt?
Nach einer rechtskräftigen Scheidung sind Sie grundsätzlich verpflichtet, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Krankheit oder Kinderbetreuung, kann jedoch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Für die Berechnung muss Ihr Anwalt den Grund für den Unterhaltsanspruch kennen und Ihre sowie die Einkommensverhältnisse Ihres Ex-Partners prüfen. Hierzu können Sie Einkommensnachweise, die letzte Einkommensteuererklärung oder den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes vorlegen.
Nicht nur 2 Stunden, aber auch keine 2 Wochen - jetzt Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND beantragen
Das Erstellen einer professionellen Unterhaltsberechnung erfordert Zeit. In der Regel nicht Wochen, sondern eher Tage – aber eben auch nicht nur 2 Stunden. Institutionen wie das Jugendamt oder wir Anwälte sind darauf angewiesen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Unterhaltsberechnung vorhanden sind.
Haben Sie alles beisammen, richten Sie Ihren Antrag auf eine Unterhaltsberechnung gerne per Online-Formular an uns. Sie bezahlen dafür noch nichts - deswegen heißt es Antrag und nicht Auftrag. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie einen Anruf, in welchem erste offene Fragen geklärt werden und durch den Sie ein Abrechnungsmodell erfahren, das Ihnen dann im Nachgang auch schriftlich vorgelegt wird. Sie können uns dann beauftragen oder noch damit warten. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung - außer Ihrer eigenen, das Thema Unterhalt irgendwann dann doch einmal anzugehen.
Hier geht es zu unserem Formular:
- Jetzt Unterhaltsberechnung online beantragen auf unserer Webseite iurfriend-kanzlei.de (Seite öffnet sich in neuem Tab)
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
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