Zusammenstoß mit einem Zug rettet nicht vor Fahrverbot nach § 19 StVO

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In einer Entscheidung des AG Dortmund aus dem Januar 2018 wurde die Frage geklärt, ob dem Betroffenen bei einem Verstoß gegen § 19 StVO durch regelwidriges Überqueren eines Bahnübersteiges ein Fahrverbot erteilt werden kann.

Der Sachverhalt: Ein Pkw rückte einem durch stockenden Verkehr behinderten Lkw nach. Dies führte den Pkw jedoch inmitten des Bahnübergangs, wo dieser stehen blieb. Ein Vorwärtsfahren war in diesem Fall durch den Lkw blockiert. Ein Rückwärtsmanöver konnte durch weitere Fahrzeuge, welche sich zwischenzeitlich hinter dem Pkw gestaut haben, nicht ausgeführt werden.

Es kam zu einem Zusammenstoß mit einer Lokomotive, welche den besagten Bahnübersteig passieren wollte.

Das AG hat entschieden, dass trotz fehlender Möglichkeit des Ausweichens eine Anordnung eines Fahrverbotes durch die Schaffung einer Gefahrenlage begründet sei. 

Selbst die Beschädigung des eigenen Fahrzeuges sowie die erhebliche Eigengefährdung sprechen nicht gegen eine Erteilung eines Fahrverbotes, da das „Nachrücken“ schon als grob fahrlässige Handlung ersichtlich ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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