Geblitzt: Zernien, B 191, Abs. 200, St. 0,136, FR Dannenberg-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Lüchow- Dannenberg hat hier ein Messgerät des Typs TraffiStar S330 stat. aufgestellt, Wurden Sie von diesem erfasst und haben deswegen einen Anhörungsbogen erhalten, stehen die Chancen sehr gut den drohenden Strafen mittels eines Einspruchs zu entgehen. Denn die Überprüfung des Sachverhalts durch einen spezialisierten Verteidiger offenbart meist massive Fehler bei der Messung.

Das Messprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Die Geschwindigkeit mittels  in der Fahrbahn verlegter Kontakte (Piezosensoren) ermittelt.  Diese befinden sich jeweils im Abstand von einem Meter. Sie registrieren  den Druck, welcher von den überfahrenden Fahrzeugen ausgelöst wird. Mittels der daraus gewonnen Daten kann die Fahrzeit für die Messstrecke ermittelt und dann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber für die Exaktheit der Messmethode sind spezielle Voraussetzungen nötig.

Sehr wichtig ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt regelmäßig  diese Voraussetzungen nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. Ebenfalls können feinste Erschütterungen, auf den anderen Fahrbahnen oder der Brücke selbst, die Messung negativ beeinflussen.

Bei einer Überprüfung Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle können diese und noch viele weitere Fehler gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusive der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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