Geblitzt in Riskau, B 216, Abs.165, St. 5,132, FR Dannenberg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Lüchow- Dannenberg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger mit der Überprüfung des Messvorgangs zu beauftragen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Messsystems TraffStar S 350 ist mittlerweile sogar gerichtsbekannt.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Der Messsensor strahlt kontinuierlich Lichtimpulse aus, welche die Fahrzeuge auf eine Entfernung von 70 Metern in einem Scaneinwinkel von 45 Grad erfassen. Der Impuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit detektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber durch die Länge der Messstrecke treten Verzerrungen bei der zurückgestrahlten Signalen auf, was dazu führt, dass bei etwa jedem zweiten Messvorgang falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Außerdem ist der Messwinkel nicht immer exakt justiert. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen ist nicht sicher nachweisbar, welches Fahrzeug tatsächlich erfasst wurde. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten oder ist die Geräteeichung erloschen, kann der Verteidiger der Verwertung der Messung widersprechen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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