Zwei Abmahnungen der Volkswagen AG durch die Kanzlei Lubberger Lehment

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Uns liegen zwei Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin vor, die für die Volkswagen AG ausgesprochen worden sind. Beide Abmahnungen richten sich an unterschiedliche Adressaten. Über Abmahnungen der Volkswagen AG haben wir bereits in der Vergangenheit des Öfteren berichtet, vgl. u. a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vw-ag-und-rechtsanwaelte-lubberger-lehment_098019.html (2017)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-kanzlei-lubberger-lehment-fuer-die-volkswagen-ag_148968.html (2018)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-durch-kanzlei-lubberger-lehment_151518.html (2019)

Wir kennen den Gegner aus vielen Streitigkeiten und bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.

Gegenstand der Abmahnungen 

In einer Abmahnung rügen die Volkswagen AG und Lubberger Lehment eine unbefugte Verwendung der Marke „VAS“. Das Zeichen sei durch die Unionsmarke UM014521942 für VW geschützt. Der Abgemahnte habe das Zeichen bei dem Verkauf von Zubehör für Kraftfahrzeuge benutzt. Dies sei bereits deshalb unbefugt und widerrechtlich erfolgt, weil es sich bei den Zubehörteilen um Fälschungen handele, wie ein Testkauf ergeben habe. Insoweit bestünde ein Anspruch nach Art 9 Abs. 2 lit a) UMV.

In der zweiten Abmahnung wenden sich die Volkswagen AG und Lubberger Lehment gegen die Nutzung der Marke „VW“ in der Überschrift sowie der Marke „VW im Kreis“ auf den angebotenen Produkten. Bei den fraglichen Produkten handele es sich allerdings um solche Produkte anderer Hersteller. Auch hier wird ein Anspruch nach Art 9 Abs. 2 lit a) UMV behauptet. Daneben erfülle die Verwendung auch den Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung nach Art. 9 Abs. 2 lit c) UMV.

Was fordert die Volkswagen AG über die Kanzlei Lubberger Lehment?

In beiden Fällen wird der Abgemahnte unter Fristsetzung aufgefordert,

  • ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen abzugeben
  • umfassend Auskunft zu erteilen (u. a. zu Vorlieferanten, Menge und Preise der erhaltenen und verkauften Produkte)
  • die vorrätigen fraglichen Produkte zu vernichten
  • einen auf Grundlage der Auskunft noch nachträglich geforderten Schadenersatz bereits dem Grunde nach anzuerkennen
  • die Kosten der Abmahnung zu tragen (einmal aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR, einmal aus 250.000,00 EUR).

Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung

Die Fristen sollten ernst genommen und eingehalten werden, um keine unerwünschten Weiterungen zu riskieren. Es ist durchaus möglich, dass einen Tag nach Fristablauf gerichtliche Schritte unternommen werden, ignoriert man das Abmahnschreiben.

Keinesfalls sollte der Abgemahnte trotz der kurzen Fristen übereilt handeln und den angebotenen Unterlassungsvertrag ohne Weiteres unterzeichnen. Hier kann nicht genug angeraten werden, die geltend gemachten Ansprüche zunächst fachmännisch überprüfen zu lassen. Keineswegs jede Abmahnung ist berechtigt. Gleichzeitig sind ein abgegebenes Unterlassungsversprechen oder eine erteilte Auskunft kaum noch oder gar nicht mehr rückgängig zu machen.

Eine Prüfung der Forderungen durch einen versierten (Fach-) Anwalt ist daher unumgänglich, vor allem angesichts der hohen und einschneidenden Forderungen. Bestehen die geltend gemachten Ansprüche nicht, handelt es sich um eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung. In einem solchen Fall hätte die Volkswagen AG nicht nur keine Ansprüche, sondern darüber hinaus die Kosten des Abgemahnten (Rechtsanwaltsgebühren) zu tragen.

Aber auch im Falle einer sich nach Prüfung als rechtmäßig herausstellenden Abmahnung ist die Beratung der weiteren Schritte mit einem Rechtsanwalt empfehlenswert. Der Text der beiliegenden Unterlassungserklärung ist vor einer möglichen Abgabe in so gut wie jedem Fall zugunsten des Abgemahnten zu. 

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Wir kennen die Abmahnungen der Volkswagen AG und Lubberger Lehment seit vielen Jahren.

Sie können uns Ihre Abmahnung oder Klage gerne auch vorab via E-Mail oder Telefax für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zukommen lassen.


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