Abmahnung der Volkswagen AG durch Kanzlei Lubberger Lehment

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Erneut erreichte uns eine Abmahnung der Volkswagen AG, die durch die Berliner Kanzlei Lubberger Lehment eine Verletzung ihrer Rechte behaupten und verfolgen lässt. Über Abmahnungen der Volkswagen AG haben wir bereits mehrfach geschrieben, vgl. bspw.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vw-ag-und-rechtsanwaelte-lubberger-lehment_098019.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_081370.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-der-volkswagen-ag-lubberger-lehment_073807.html

 

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer markenrechtlichen Verletzung durch den abgemahnten Unternehmer. Die Volkswagen AG geht aus ihrer Marke „VW“ vor, geschützt durch die Eintragungen IR Nr. 1272004, UM Nr. 1354216 und DE Nr. 39930000. Auch die Verletzung weiterer Marken der Volkswagen AG wird behauptet, aber nicht näher beschrieben. Durch die unberechtigte Verwendung des Zeichens „VW“ entstünde beim angesprochenen Publikum dem Vorwurf nach der unzutreffende Eindruck, dass es sich um ein Produkt der Volkswagen AG handele oder zumindest um ein mit deren Zustimmung vertriebenes Produkt handele. Daneben wird unlautere Rufausbeutung vorgeworfen.

 

Forderungen der Volkswagen AG

Die Volkswagen AG fordert über ihre Rechtsvertretung Lubberger Lehment den Abgemahnten auf

• eine ausreichenden strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

• Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen

• einen Schadenersatzanspruch der Volkswagen AG dem Grunde nach anzuerkennen (die Höhe wird nachträglich anhand der Auskunft berechnet)

• die Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten (aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR)

 

Reaktion des Abgemahnten

Wahren Sie die Fristen! Sofern Sie die Fristen verstreichen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass die Volkswagen AG die Angelegenheit unmittelbar nach Fristablauf in ein (ggf. ungewolltes) gerichtliches Verfahren führen lässt.

Unterwerfen Sie sich nicht vorzeitig, handeln Sie nicht vorschnell und erfüllen Sie insbesondere nicht ungeprüft die Unterlassungs- und Auskunftsforderung. In beiden Fällen können Sie Ihre Handlungen kaum oder gar nicht mehr rückgängig machen. Das Markenrecht ist keine Materie für Laien oder fachfremde Kollegen. Die Zahlungsforderungen -zu denen sich noch Schadenersatzforderungen hinzu gesellen werden- sind hoch, die Unterlassungserklärung bindet den Erklärenden mind. 30 Jahre unter Androhung hoher Vertragsstrafen und geht -gerade unmodifiziert- teils deutlich weiter, als der Text vermuten lässt (Stichwort „Kerngleichheit“ oder „Beseitigungspflichten“).

Lassen Sie die Berechtigung bestenfalls von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen. Der Rechtsvertreter wird Ihnen die Sach- und Rechtslage mit der erforderlichen Sicherheit richtig einschätzen können, Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten vorstellen und eine auf den Sachverhalt und das Mandanteninteresse ausgerichtete Verteidigung vorschlagen.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, wäre die Abgabe vorzubereiten und der Erklärungstext an mehreren Stellen zu modifizieren, um die Gefahr einer weiteren Abmahnung, verbunden mit Vertragsstrafeforderungen, zu minimieren.

Die Auskunft sollte ebenfalls von dem erfahrenen Fachanwalt begleitet werden.

Die Zahlungsforderungen, d.h. der Gegenstandswert und damit die Anwaltskosten, wie auch die nachträglichen Schadenersatzforderungen, sind Gegenstand von Verhandlungen.

Auch ein Regress bei dem eigenen Lieferanten sollte im Blick behalten werden.

 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, die Sie auf unserer Homepage unter https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ finden können.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie bei uns unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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