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von I. S. am 19.03.2025 um 19:01 Uhr
kompetente Beratung
Beamtenrecht

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Rechtsanwalt Stefan Wahlen

Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1998
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005

Seit mehr als 25 Jahren engagiere ich mich als Rechtsanwalt und Partner der Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft, für öffentlich-rechtliche Dienstherren, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, für Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und Bürger, für Freiberufler und für Hochschulen, Professoren, Studenten, Schulen und am Schulleben Beteiligte. 

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft

Besondere Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der freien Wirtschaft, vom Individualrecht (z.B. Kündigung, Abmahnung, Betriebsübergang, Restrukturierung) bis zum Kollektivrecht. Ständige Tätigkeit auch im Betriebsverfassungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.

Für öffentlich-rechtliche Dienstherren, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Besondere Erfahrung in der Beratung und Vertretung von öffentlich-rechtlichen Dienstherren, Beamten, Professoren, Richtern, Soldaten und Angestellten im öffentlichen Dienstrecht und Soldatenrecht (Einstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Versetzung in den Ruhestand, Konkurrentenklagen, Dienstliche Beurteilungen, Disziplinarverfahren). Ständige Tätigkeit auch im Personalvertretungsrecht. Mitwirkung in Beschlussverfahren und Einigungsstellen.

Für Gemeinden, öffentlich-rechtliche Anstalten und Bürger

Überregionale Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern, Bauträgern, Unternehmen, Gemeinden in Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplanverfahren und Planfeststellungsverfahren, Umlegungsverfahren und im Erschließungsrecht und Beitragsrecht. Ständig tätig auf allen Gebieten des Verwaltungsrechts, so u.a. im Denkmalschutzrecht, Gewerberecht, Glücksspielrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Versammlungsrecht und im Polizeirecht.

Für Freiberufler

Beratung und Vertretung von Ärzten, Apothekern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten im Berufsrecht und auch im Zulassungsrecht.

Für Hochschulen, Professoren, Studenten, Schulen und am Schulleben Beteiligte

Umfassende Erfahrung und Tätigkeit im Hochschulrecht und Schulrecht, einschließlich des Prüfungsrechts. 

Seit 2004 gewähltes Mitglied des Vorstands des Anwaltsvereins Karlsruhe und seit 2012 Vizepräsident des Anwaltsvereins Karlsruhe

Autorentätigkeit:

Schriftleiter und Mitautor des Kommentars von Alberti / Burr / Düsselberg / Eckstein / Stehle/ Wahlen, Disziplinarrecht Baden-Württemberg, Kohlhammer Verlag.

Mitautor in Brinktrine/Hug, BeckOK Beck`scher Online-Kommentar Beamtenrecht Baden-Württemberg.

Mitautor in Ricken (Hrsg.), BeckOK Beck`scher Online-Kommentar Bundespersonalvertretungsgesetz.

Mitautor in Schneider/Wolf Anwaltskommentar RVG, Deutscher AnwaltVerlag (bis 7. Auflage).

Stefan Wahlen ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Bewertungen 24

IS

von I. S. am 19.03.2025 um 19:01 Uhr

kompetente Beratung
Beamtenrecht
Ich wurde gut beraten, stets über alle Möglichkeiten aufgeklärt und alle Fristen wurden eingehalten. Ich bedanke mich sehr für sein Engagement!
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Herzliche Grüße. Rechtsanwalt Stefan Wahlen
JH

von J. H. am 19.03.2025 um 15:08 Uhr

kompetent & zuverlässig , freundlich & super
Beamtenrecht
Ich habe vor über 20 Jahren Herrn Wahlen als Rechtsanwalt kennengelernt. Immer wurde ich zeitnah, kompetent, sachkundig und freundlich von ihm begleitet und meine Angelegenheiten bearbeitet. Zufriedener kann ich mit seiner Arbeit nicht sein! Vielen Dank und immer wieder gern.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Herzliche Grüße. Rechtsanwalt Stefan Wahlen
JW

von J. W. am 03.01.2025 um 18:22 Uhr

Pure Zufriedenheit
Arbeitsrecht
Ich war sehr zufrieden mit meiner Auswahl dieser Rechtsanwaltes. Mit mir wurde sehr freundlich umgegangen und jegliche Fragen schnellstmöglich geklärt. Somit würde ich mich jederzeit neu für Herrn Wahlen entscheiden.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Rechtsanwalt Stefan Wahlen

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Kontaktdaten von Stefan Wahlen

Kanzlei-Impressum

Nonnenmacher Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721 985 22-0
Telefax: 0721 985 22-50
e-Mail: rechtsanwaelte@nonnenmacher.de
USt-IdNr.: DE 143615900



Rechtsform

Nonnenmacher Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Amtsgericht Mannheim PR 700214.

Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde

Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe an.


Berufsrechtliche Regelungen

Für die Tätigkeit von Nonnenmacher Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln - Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.


Berufshaftpflichtversicherung

Alle bei Nonnenmacher Rechtsanwälte tätigen Berufsträger sind versichert bei:

Ergo Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.


Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Berufliche Gemeinschaften

Die Rechtsanwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte haben sich in der Form einer Partnerschaft mbB zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.

Nonnenmacher Rechtsanwälte unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit:

Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Greß
Steuerberater
Wendtstraße 15
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721-6056170
Fax: 0721-60561710
info@stb-gress.de
www.stb-gress.de

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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