
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
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Über mich
Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vita
- 1980 in Freiburg i.Br. geboren
- Studium in Freiburg, Siena und Padua (Italien)
- Referendariat in Karlsruhe und Berlin
- Seit 2008 bei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe
- Seit 2013 Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Seit 2015 Stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Seit 2015 ehrenamtlicher Richter des Richterdienstgerichts für Baden-Württemberg bei dem Landgericht Karlsruhe
- Mitautor in: Brinktrine/Hug, Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, Beck-OK, C.H. Beck Verlag, www.beck.de
Schwerpunkte
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht regional und überregional tätig im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht sowie darüber hinaus im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Sennekamp umfasst den gesamten Bereich des Öffentlichen Rechts, wozu unter anderem zählen:
Verfassungsrecht
Beratung und Vertretung in allen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten, insbesondere in Verfassungsbeschwerdeverfahren. Weitere Vertretung vor dem EGMR.
Baurecht
Vertretung in allen Fragen des Öffentlichen Baurechts, insbesondere Vertretung von Bauträgern, Bauherren, Architekten und Angrenzern in Baugenehmigungsverfahren, beim Abschluss städtebaulicher Verträge sowie gegen Abbruchs-, Nutzungsuntersagungs- und Baueinstellungsverfügungen. Weitere Vertretung von Kommunen, sonstigen Planungsträgern, Umweltverbänden und Bürgern in Bebauungsplanverfahren und Planfeststellungsverfahren. Im Zusammenhang mit Bauvorhaben Vertretung im Dankmalschutzrecht sowie Vertretung im sonstigen Städtebaurecht (z.B. Enteignungsverfahren, Vorkaufsrechte, Sanierungssatzungen, Erhaltungssatzungen, Planungsschadensrecht, Umlegungsverfahren).
Umweltrecht
Vertretung in allen Fällen des Umweltrechts, namentlich im Bodenschutzrecht (Altlasten), Immissionsschutzrecht (Lärm, Gerüche etc., Lärmkontingentierung), Naturschutzrecht, Wasserrecht, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Vertretung im öffentlichen Wirtschaftsrecht, namentlich im Gaststättenrecht, Gewerberecht und Handwerksrecht, im Personenbeförderungsrecht, im Regulierungs- und Aufsichtsrecht, Beihilfenrecht.
Beamtenrecht
Vertretung im Beamtenrecht, so z.B. bei Versetzung, Abordnung und Umsetzung, in Konkurrentenstreitverfahren, bei Beurteilungen, in Zurruhesetzungsverfahren und bei Begründung von Beamtenverhältnissen (auf Probe, Widerruf und Lebenszeit), im Beamtenversorgungs- und Beihilferecht sowie in Disziplinarverfahren.
Kommunalrecht
Vertretung in allen kommunalrechtlichen Angelegenheiten und im kommunalen Abgabenrecht (Bsp. Erschließungsbeiträge).
Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
Vertretung in allen sonstigen Fällen des allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts, Prozessführung vor sämtlichen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Schulrecht und Hochschulrecht
Schwerpunktmäßig Tätigkeit auf den Gebieten Beamtenrecht der Lehrer und Hochschullehrer. Ferner Vertretung in Fällen der Prüfungsanfechtung, Exmatrikulation, Verlust des Prüfungsanspruchs.
Rund um die Immobilie
Beratung im Zusammenhang mit dem Hauskauf und Hausbau – egal, ob es um Vertragsverhandlungen, Baugenehmigungsverfahren, Ansprüche auf Wohnrecht oder die Eintragung ins Grundbuch geht. Ferner Vertretung in sämtlichen Gebieten des Miet- und WEG-Rechts, insbesondere bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen von Gewerberaummietverträgen, in Räumungsrechtsstreitigkeiten, bei der Begründung und Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen, Beschlussanfechtungsklagen, der Erstellung von Teilungserklärungen etc.
Polizei- und Versammlungsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Italienisch
Mitgliedschaften
- - Mietglied des Richterdienstgerichts für Baden-Württemberg bei dem Landgericht Karlsruhe
- - Stellvertretendes Mitglied der Ethikkommission der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- - Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- - Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
- - Gesellschaft für Umweltrecht
Bewertungen 11
von A. H. am 30.07.2023 um 11:40 Uhr
von D. K. am 17.05.2023 um 10:00 Uhr
von A. M. am 27.04.2023 um 22:47 Uhr
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Rechtsform
Nonnenmacher Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Amtsgericht Mannheim PR 700214.
Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde
Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe an.
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit von Nonnenmacher Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln - Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Alle bei Nonnenmacher Rechtsanwälte tätigen Berufsträger sind versichert bei:
Ergo Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Berufliche Gemeinschaften
Die Rechtsanwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte haben sich in der Form einer Partnerschaft mbB zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.
Nonnenmacher Rechtsanwälte unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit:
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Greß
Steuerberater
Wendtstraße 15
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721-6056170
Fax: 0721-60561710
info@stb-gress.de
www.stb-gress.de
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

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