Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Rechtsanwalt und FA f. VerwR

Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome

  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Beamtenrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Schulrecht
  • Verfassungsrecht
  • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne auch online, beispielsweise über teams.
SC
von S. C. am 07.04.2025 um 12:16 Uhr
Außergewöhnlich und äußerst engagiert
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Thome ist hoch kompetent, hat einen außergewöhnlichen Kampfgeist und ist äußerst engagiert bei allem was er als RA zu leisten hat. Er hat mir sehr geholfen !!!

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Arbeitsweise  

  • über 8 Jahre Berufserfahrung
  • tiefgehende Spezialisierung im gesamten öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht)
  • über tausend bearbeitete Mandate garantieren einen großen Erfahrungsschatz
  • bundesweite Tätigkeit (besondere Erfahrungen im Verwaltungsrecht der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz)
  • praxisbezogene und zugleich wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise
  • Transparenz und umfassende Information des Mandanten
  • Erfahrungen aus der wissenschaftlichen Lehre und Dozententätigkeit in Rechtsthemen

Lehre und Ausbildung 

Ich übernehme in der Ausbildung des juristischen / verwaltungspraktischen Nachwuchses gezielt Verantwortung und nehme deshalb Lehraufträge an Hochschulen wahr. Zusätzlich zum akademischen Wissenstransfer bringe ich damit wertvolle Erfahrungen aus meiner täglichen Mandatsarbeit in die wissenschaftliche Lehre ein. 


Dozententätigkeit

In ausgewählten Bereichen bin ich gerne als Honorardozent tätig.


Veröffentlichungen


Betreute Rechtsgebiete

Abgedeckt wird das gesamte Leistungsspektrum im Bereich des öffentlichen Rechts (Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht). 

Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde

  • Besondere Erfahrung in Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
  • Individualbeschwerde zum EGMR in Straßburg 
  • Landesverfassungsbeschwerden zu den Landesverfassungsgerichten 

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

  • Verwaltungsvollstreckungsrecht (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang)
  • Staatshaftungsrecht (Amtshaftung, Entschädigung, Enteignung)
  • Besondere Erfahrung in der Führung von Prozessen vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts

Öffentliches Baurecht / Nachbarrecht

  • Erstreiten von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden
  • Abwehr baurechtlicher Verfügungen (Abbruchverfügung, Nutzungsuntersagung, Baueinstellung)
  • Vorgehen gegen Nachbarbauvorhaben aller Art (Erhebung von Einwendungen)
  • Vorgehen gegen Bebauungspläne (Einwendungen, Normenkontrolle)
  • besonderes Städtebaurecht (Vorkaufsrecht, Umlegung, Enteignung, Planungsschaden)
  • Denkmalschutzrecht
  • Nachbarrecht
  • Fachplanung & Planfeststellung (Straßen, Schienenwege usw.)

Kommunalrecht

  • Recht der kommunalen Unternehmen 
  • kommunale Zusammenarbeit
  • kommunales Abgabenrecht (Steuern, Gebühren, Beiträge)
  • Kommunalverfassungsstreitigkeiten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat
  • Kommunalberatung

Beamtenrecht

  • Beamtenrecht (Innenverwaltung, Polizei, Lehrer, Telekom, Post) 
    • Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe
    • Versetzung / Abordnung / Umsetzung
    • Dienstliche Beurteilung / Dienstzeugnis
    • Besoldung / Beihilfe / amtsärztliche Untersuchung
    • Entlassung aus dem Dienst / Versetzung in den Ruhestand
  • Beamtenversorgungsrecht (Ruhegehalt, Witwenrente, Dienstunfälle)
  • Disziplinarverfahren
  • Soldatenrecht

Schulrecht

  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Zuweisung zur Wunschschule
  • Abiturprüfung
  • schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsauschluss)
  • Mobbingprobleme und problematische schulische Situationen
  • Inklusion und sonderpädagogisches Bildungsangebot

Hochschulrecht / Prüfungsrecht

  • Verlust Prüfungsanspruch
  • Exmatrikulation
  • Anspruch auf Änderung der Prüfungsbedingungen (sog. "Nachteilsausgleich")
  • Vorwurf von Täuschungshandlungen bei Prüfungsleistungen
  • Probleme im Zusammenhang mit Dissertationsvorhaben

Öffentliches Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • Gewerberecht
  • Gaststättenrecht 
  • Handwerksrecht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Vergaberecht
  • Regulierungsrecht / Aufsichtsrecht

Umweltrecht

  • Naturschutzrecht
  • Immissionsschutzrecht / Störfallrecht
  • Abfallrecht- und Kreislaufwirtschaftsrecht
  • Bodenschutzrecht und Altlasten
  • Wasserrecht

Straßenrecht / Straßenverkehrsrecht

Waffenrecht

Polizeirecht und Ordnungsrecht & Versammlungsrecht

Kirchenrecht

Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein

Bewertungen 34

SC

von S. C. am 07.04.2025 um 12:16 Uhr

Außergewöhnlich und äußerst engagiert
Allgemeine Rechtsberatung
Herr RA Thome ist hoch kompetent, hat einen außergewöhnlichen Kampfgeist und ist äußerst engagiert bei allem was er als RA zu leisten hat. Er hat mir sehr geholfen !!!
SG

von S. G. am 13.11.2024 um 10:24 Uhr

LBO BW § 55
Allgemeine Rechtsberatung
wir haben vereinbart, daß ich mich wieder melde, wenn es Handlungsbedarf gibt!
HM

von H. M. am 02.08.2024 um 06:55 Uhr

Baugenehmigung: Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich und Klärung hintere Baugrenze
Öffentliches Baurecht
Herr Thome hat uns zu dem komplexen Thema "hintere Baugrenze" bzw. Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens für unser Grundstück umfassend und mit hoher fachlicher Expertise zu diesem Thema beraten. Er hat uns im Rahmen eines persönlichen Gesprächs die bereits im Vorfeld recherchierten Urteile hierzu erläutert und die Komplexität des Themas hervorgehoben. Weiterhin hat er die zentralen Kriterien und Merkmale sachlich herausgearbeitet und uns Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise gegeben. Auf den Punkt gebracht haben wir aus der Beratung einen hohen persönlichen Nutzen gezogen. Wir sind Herrn Thome dankbar für seine sachlich-logische Herangehensweise an diesen juristisch-vielschichtigen Themenkomplex, in der die teilweise willkürlichen Entscheidungen der Baubehörden leider oftmals zum Ausdruck kommen. Wir können Herrn Thome auch durch seine klar strukturierte Vorgehensweise und seine freundliche Art bestens weiterempfehlen.

Rechtstipps 31

Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
(5)27.07.2024 von Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Beamtenrecht
Verwaltungsrecht

FallDie betroffene Klägerin war Lehrerin. Aufgrund verschiedener dienstlicher Konflikte, die aus Sicht des Dienstherrn Anlass zu Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit gaben, ordnete dieser wiederholt die

Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
(1)13.07.2024 von Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Anwaltshaftung
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht

Was ist neu?Ab dem 1. August 2024 können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen, also auch eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesverfassungsgericht rechtswirksam als elektronische Dokumente

Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
(6)07.03.2024 von Rechtsanwalt und FA f. VerwR Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome
Öffentliches Baurecht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht

Wenn man gegen eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung im Wege der Verfassungsbeschwerde vorzugehen möchte, denken viele zunächst an das Bundesverfassungsgericht. Eine vergleichbare Möglichkeit

Kanzlei

Nonnenmacher 

Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Gerne nehmen wir uns ausreichend Zeit für ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um uns intensiv mit Ihrem individuellen Sachverhalt zu befassen, Ihre Erfolgschancen einzuschätzen und mögliche Risiken sorgfältig abzuwägen.

Kontaktieren Sie uns bei Interesse ganz einfach telefonisch oder nutzen Sie die Nachrichtenfunktion auf dem Profil. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei!

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Kollegen der Kanzlei 16

Kontaktdaten von Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome

Kanzlei-Impressum

Nonnenmacher Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721 985 22-0
Telefax: 0721 985 22-50
e-Mail: rechtsanwaelte@nonnenmacher.de
USt-IdNr.: DE 143615900



Rechtsform

Nonnenmacher Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Amtsgericht Mannheim PR 700214.

Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde

Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe an.


Berufsrechtliche Regelungen

Für die Tätigkeit von Nonnenmacher Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln - Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.


Berufshaftpflichtversicherung

Alle bei Nonnenmacher Rechtsanwälte tätigen Berufsträger sind versichert bei:

Ergo Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.


Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Berufliche Gemeinschaften

Die Rechtsanwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte haben sich in der Form einer Partnerschaft mbB zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.

Nonnenmacher Rechtsanwälte unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit:

Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Greß
Steuerberater
Wendtstraße 15
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721-6056170
Fax: 0721-60561710
info@stb-gress.de
www.stb-gress.de

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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    Mo.–Fr.: 08:00–12:00
    12:00–18:00.
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    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Diplom-Verwaltungswirt (FH) Christian Thome weitere Kontaktwege.