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Rechtsanwalt

Prof. Dr. Stefan Jäger

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  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Kaufrecht
DS
von D. S. am 04.02.2025 um 10:45 Uhr
Soziales
Sozialrecht
Hat mir das für und wider des Klagewegs ausführlich erklärt.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Hohes Engagement und Fachkompetenz zeichnen Herrn Rechtsanwalt Dr. Jäger aus, der sich zielgerichtet und lösungsorientiert den rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten widmet.

Nach dem Studium in Konstanz und Clermont-Ferrand/Frankreich war Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz tätig. Sein Promotionsstudium an der Universität Heidelberg schloss er mit der Dissertation ab, für die ihm der akademische Doktorgrad verliehen wurde und besuchte zudem während eines Forschungsaufenthalts die Dedman School of Law in Dallas/USA.

Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger wurde im Jahr 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem für die Kanzlei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe tätig. Daneben ist er nicht nur Prüfer für die erste juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg, sondern verfügt zudem über drei Fachanwaltstitel. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben, diese stehen für langjährige Berufserfahrung sowie für Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Kaufrecht

Arzthaftungsrecht

Als Rechtsanwalt betreut Herr Dr. Jäger sowohl Ärzte als auch Patienten bei Verstößen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht, dazu gehören Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler oder die Dokumentationspflicht. Haftungsansprüche können auf verschiedenen Wegen durchgesetzt werden, über die er Patienten umfassend informiert. Selbstverständlich wehrt er auch etwaige Schadenersatzansprüche gegen Ärzte oder Krankenhäuser ab.

Kaufrecht

Im Bereich des Kaufrechts übernimmt er die rechtssichere Anfertigung und Optimierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Geltendmachung von vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten oder setzt Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatz durch.

Medizinrecht

Als Fachanwalt für Medizinrecht berät er zum Berufsrecht der Ärzte und den damit verbunden Themen wie Approbation, Niederlassung oder Werbung. Ebenso fertigt bzw. überprüft er Praxisverträge und Arbeitsverträge für Ärzte und berät beim Praxisverkauf. Gerne erörtert er auch Fragen zur kassenärztlichen Versorgung und zum Krankenhausrecht, berät zur Krankenhausfinanzierung und zum Belegarztrecht.

Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht

Möchten Sie sich über das betriebliche Eingliederungsmanagement für Schwerbehinderte informieren oder wurde der Grad der Behinderung falsch festgelegt? Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger, Fachanwalt für Sozialrecht, verfügt über langjährige Erfahrung und setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein. Er berät auch im Sozialversicherungsrecht, z. B. zu den verschiedenen gesetzlichen Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), zum Recht der Arbeitsförderung und zum Recht der sozialen Entschädigung.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein komplexes und zugleich umfangreiches Rechtsgebiet, indem Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger als Fachanwalt sachkundig und zielgerichtet betreut. Er klärt alle Fragen rund um Versicherungsverträge, z. B. zu Obliegenheiten, Gefahrerhöhung und zum Deckungsanspruch. Ebenfalls berät er Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter bezüglich Provision, Kündigung, Ausgleichsansprüche und Schadensersatz.

Vertragsrecht

Klare Formulierungen in Verträgen helfen, spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. Als Anwalt prüft und erstellt er für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, seien es Ansprüche auf Erfüllung, Zahlung oder Gewährleistung. 

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Übrigens: Seine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden!

Prof. Dr. Stefan Jäger ist gelistet in Rechtsanwälte Karlsruhe und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Vetreterversammlung des Versorgungswerkes für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein

Bewertungen 13

DS

von D. S. am 04.02.2025 um 10:45 Uhr

Soziales
Sozialrecht
Hat mir das für und wider des Klagewegs ausführlich erklärt.
AB

von A. B. am 22.06.2024 um 12:55 Uhr

Hilfe gegen zwangsweise Verrentung aus Zuruf eines anderen Amtes
Sozialrecht
Herr Professor Jäger hatte sich im Februar 2021 spontan bereit erklärt, bei der DRV Bund, Berlin, die Gründe für die zwangsweise Verrentung zu erfragen. Darauf wurde ihm zwar nie geantwortet, aber die Rentenzahlung zurück gefordert. Da ich dort (ohne Hinweis auf eine Erkrankung) als angbl. psychisch krank geführt werde, antwortet die DRV Bund, Berlin, mir nicht auf meine Bitte um Beendigung der ungewollten Rentenzahlung und Ermöglichung der Rücksprache mit dem Amt (die DRV Bund wäre genauer eine Bundesoberbehörde). In meiner Not (meine Äußerungen gelten dort gemäß der Verrentung offenbar als angbl. krankhaft motiviert und somit nicht berechtigt) erklärte Herr Professor Jäger sich bereit, an meiner Statt um Auskunft zu bitten. Inzwischen erfuhr ich, dass die DRV Bund, Berlin, gerne etwas spontan Rentenmittel ausschüttet, wenn ein anderes Amt sich dies von ihr wünscht. Damit nicht so auffällt, dass der angebliche Grund der Verrentung nie existierte, gibt mir die DRV Bund, Berlin, bis heute keine Auskunft bzw. behandelt mich als angbl. "unzurechnungsfähig". Der Vollständigkeit halber möchte ich eine (räumlich an anderer Stelle wirkende) Dame von der DRV Bund loben, die mir zu verstehen gab, dass ein angeblich kursierendes "Psycho- Gutachten" keinem deutschen Amt vorliegt, da es nicht existiert. Langversion: Herr Professor Jäger schrieb an die DRV Bund, Berlin, dass sie bitte Auskunft geben mögen zu meiner zwangsweisen Verrentung vom 21.12.2020. Der Grund wäre tatsächlich die mangelnde Nachfrage nach Ingenieuren. aber der Fallmanager Stefan Löcherba. des Jobcenter LK Starnberg "bezirzte" (neben handfester Nötigung einer Rechtsmedizinerin und Androhung körperlicher Gewalt gegen sie im Amt am 29.05.2019) die Damen und die Herren Gutachter der DRV Bund, Berlin, mich ohne Vorliegen eines (weiteren) Grundes zwangsweise zu verrenten. Da ich einfach von der DRV Bund angezeigt wurde, weil ich höflich um Unterlassung bat, und als angbl. psychisch krank vom Fallmanager und in Folge rein "auf Zuruf" von der DRV eingestuft wurde und werde , musste jemand Anderes der DRV Bund schreiben, dass es keinen gesetzlichen Auftrag gibt, mich ohne jede Begutachtung oder Unterlagen zwangsweise zu verrenten. Herr Professor Jäger hat eine hohe Frustrationstoleranz, weil keine weitere Antwort, hier: gar keine Antwort an ihn selbst (noch mich als verrenteter Kunde), seitens der DRV Bund erging. Das ist sehr unhöflich von der DRV Bund, Berlin. Die DRV Bund, Berlin, nimmt billigend in Kauf, dass ich als angbl. psychisch kranker Mensch. dem in Folge auch andere Ämter (tlw. deswegen ?) einfach nicht mehr antworten, nicht mehr mit Ämtern in Kontakt treten kann: ich werde einfach nicht bedient- auch das hilfsweise bemühte Gericht glaubt dann der Legende mit der angbl. psychischen Krankheit und nimmt eine Klage gegen bspw. acht Jahre währende Verschleppung von Anträgen gar nicht an. Somit muss jede Eingabe an ein Amt über eine anwaltliche Vertretung erfolgen (unleistbar).
ED

von E. D. am 07.10.2023 um 12:52 Uhr

Kurzarbeitergeld Rückforderung
Sozialrecht
Prof. Dr. Jäger hat auch dieses Mal unsere Praxis sehr kompetent und erfolgreich gegen die nicht gerechtfertigten Rückforderungen der BfA bzgl. Kurzarbeitergeld vertreten. Wir waren sehr zufrieden. Vielen Dank

Rechtstipps 4

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(7)06.04.2020 von Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Versicherungsrecht

Nach einer gängigen Klausel in der Betriebsschließungsversicherung leistet der Versicherer Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
(9)08.06.2018 von Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
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Das OLG Karlsruhe hat in einem rechtlichen Hinweis (Az. 17 U 19/18) seine vorläufige Rechtsauffassung im VW-Abgasskandal mitgeteilt. Demnach geht das OLG Karlsruhe von einem Sachmangel aus, der auch

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
(19)21.10.2015 von Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Kaufrecht
Verkehrsrecht

Das Kraftfahrtbundesamt hat den Zwangsrückruf von 2,4 Millionen Kraftfahrzeugen der Marke VW angeordnet. Hintergrund sind die manipulierten Abgaswerte, die seit Wochen die Schlagzeilen beherrschen.

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Nonnenmacher Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
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Rechtsform

Nonnenmacher Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Amtsgericht Mannheim PR 700214.

Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde

Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe an.


Berufsrechtliche Regelungen

Für die Tätigkeit von Nonnenmacher Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln - Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.


Berufshaftpflichtversicherung

Alle bei Nonnenmacher Rechtsanwälte tätigen Berufsträger sind versichert bei:

Ergo Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.


Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Berufliche Gemeinschaften

Die Rechtsanwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte haben sich in der Form einer Partnerschaft mbB zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.

Nonnenmacher Rechtsanwälte unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit:

Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Greß
Steuerberater
Wendtstraße 15
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721-6056170
Fax: 0721-60561710
info@stb-gress.de
www.stb-gress.de

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
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