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Über mich
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Hohes Engagement und Fachkompetenz zeichnen Herrn Rechtsanwalt Dr. Jäger aus, der sich zielgerichtet und lösungsorientiert den rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten widmet.
Nach dem Studium in Konstanz und Clermont-Ferrand/Frankreich war Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz tätig. Sein Promotionsstudium an der Universität Heidelberg schloss er mit der Dissertation ab, für die ihm der akademische Doktorgrad verliehen wurde und besuchte zudem während eines Forschungsaufenthalts die Dedman School of Law in Dallas/USA.
Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger wurde im Jahr 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem für die Kanzlei Nonnenmacher Rechtsanwälte Karlsruhe tätig. Daneben ist er nicht nur Prüfer für die erste juristische Staatsprüfung in Baden-Württemberg, sondern verfügt zudem über drei Fachanwaltstitel. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel erwerben, diese stehen für langjährige Berufserfahrung sowie für Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Kaufrecht
Arzthaftungsrecht
Als Rechtsanwalt betreut Herr Dr. Jäger sowohl Ärzte als auch Patienten bei Verstößen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht, dazu gehören Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler oder die Dokumentationspflicht. Haftungsansprüche können auf verschiedenen Wegen durchgesetzt werden, über die er Patienten umfassend informiert. Selbstverständlich wehrt er auch etwaige Schadenersatzansprüche gegen Ärzte oder Krankenhäuser ab.
Kaufrecht
Im Bereich des Kaufrechts übernimmt er die rechtssichere Anfertigung und Optimierung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Geltendmachung von vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten oder setzt Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatz durch.
Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht berät er zum Berufsrecht der Ärzte und den damit verbunden Themen wie Approbation, Niederlassung oder Werbung. Ebenso fertigt bzw. überprüft er Praxisverträge und Arbeitsverträge für Ärzte und berät beim Praxisverkauf. Gerne erörtert er auch Fragen zur kassenärztlichen Versorgung und zum Krankenhausrecht, berät zur Krankenhausfinanzierung und zum Belegarztrecht.
Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht
Möchten Sie sich über das betriebliche Eingliederungsmanagement für Schwerbehinderte informieren oder wurde der Grad der Behinderung falsch festgelegt? Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger, Fachanwalt für Sozialrecht, verfügt über langjährige Erfahrung und setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein. Er berät auch im Sozialversicherungsrecht, z. B. zu den verschiedenen gesetzlichen Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), zum Recht der Arbeitsförderung und zum Recht der sozialen Entschädigung.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist ein komplexes und zugleich umfangreiches Rechtsgebiet, indem Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Jäger als Fachanwalt sachkundig und zielgerichtet betreut. Er klärt alle Fragen rund um Versicherungsverträge, z. B. zu Obliegenheiten, Gefahrerhöhung und zum Deckungsanspruch. Ebenfalls berät er Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter bezüglich Provision, Kündigung, Ausgleichsansprüche und Schadensersatz.
Vertragsrecht
Klare Formulierungen in Verträgen helfen, spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. Als Anwalt prüft und erstellt er für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, seien es Ansprüche auf Erfüllung, Zahlung oder Gewährleistung.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Übrigens: Seine Rechtstipps halten Sie über aktuelle und geltende Gesetze kostenfrei und unverbindlich auf dem Laufenden!
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vetreterversammlung des Versorgungswerkes für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
- Deutscher Anwaltsverein
- Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein
Bewertungen 13
von D. S. am 04.02.2025 um 10:45 Uhr
von A. B. am 22.06.2024 um 12:55 Uhr
von E. D. am 07.10.2023 um 12:52 Uhr
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Rechtsform
Nonnenmacher Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, Amtsgericht Mannheim PR 700214.
Berufsbezeichnung und zuständige Aufsichtsbehörde
Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle Anwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte gehören der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe an.
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit von Nonnenmacher Rechtsanwälte gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
CCBE-Berufsregeln - Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Alle bei Nonnenmacher Rechtsanwälte tätigen Berufsträger sind versichert bei:
Ergo Versicherung AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Multidisziplinäre Tätigkeiten/ Berufliche Gemeinschaften
Die Rechtsanwälte von Nonnenmacher Rechtsanwälte haben sich in der Form einer Partnerschaft mbB zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.
Nonnenmacher Rechtsanwälte unterhält darüber hinaus eine ständige Kooperation mit:
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Martin Greß
Steuerberater
Wendtstraße 15
76185 Karlsruhe
Telefon: 0721-6056170
Fax: 0721-60561710
info@stb-gress.de
www.stb-gress.de
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

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