195 Anwälte für Jugendamt in der Nähe von Luckenwalde (50 km Umkreis) | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Langbehn
Rechtsanwältin Anke Langbehn, Breite Str. 17, 13597 Berlin 6962.436352005 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anke Langbehn für Rechtsfragen rund um den Bereich Jugendamt
aus 7 Bewertungen Ich habe Frau Langbehn als kompetente Anwältin kennen und schätzen gelernt und kann sie daher nur wärmstens … (07.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch
Kanzlei Jörg W. Koch, Schaumburgallee 13, 14052 Berlin 6966.5574403864 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Koch ist Ihr kompetenter Partner im Umkreis von Luckenwalde für Fragen rund um das Thema Jugendamt
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Steindl
Rechtsanwalt Mirko Steindl
Kanzlei Mirko Steindl, Karl-Marx-Str. 17, 15745 Wildau 6999.8640766859 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Steindl im Bereich Jugendamt bietet Rechtsberatung und Vertretung im Umkreis von Luckenwalde
(18.04.2023) Sehr kompetent, fachlich fundiert.

Rechtstipps zum Thema Jugendamt von Anwälten aus Luckenwalde (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Jugendamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Jugendamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jugendamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Jugendamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jugendamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Luckenwalde?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Luckenwalde. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Luckenwalde zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Luckenwalde!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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