3.409 Anwälte für Contracting | Seite 143

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Rechtsanwalt Bernd Heinen
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aus 19 Bewertungen Beratung hat mir geholfen, mein Problem einschätzen und zu können. (07.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Contracting

Fragen und Antworten

  • Contracting: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Contracting umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Contracting und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Contracting: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Contracting sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Unter Contracting wird die Übertragung von Dienstleistungen auf ein externes Unternehmen verstanden, das zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben die dafür notwendigen Investitionen mit übernimmt. Im Gegenzug verpflichtet der zugrunde liegende – regelmäßig über mehrere Jahre geschlossene – Vertrag den Contract-Nehmer zu regelmäßigen Zahlungen. Contracting ist dabei in gewisser Weise mit Outsourcing vergleichbar.

Contracting findet sich insbesondere im Bereich der Energie- und Wärmeversorgung sowie beim Gebäudemanagement. Je größer die entsprechend bewirtschafteten Immobilien dabei sind, umso lukrativer ist in der Regel das Contracting. Und da sich große Gebäude oft gerade im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, muss ab dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte die Erteilung entsprechender Aufträge im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgen.

Häufig werden beim Contracting folgende Modelle unterschieden: Ein Vertragspartner, der sogenannte Contractor, übernimmt im Rahmen des Energie-Contractings für seinen Auftraggeber die Versorgung mit entsprechenden Ressourcen wie beispielsweise mit Wärme oder Strom. Erfolgt dies zusammen mit einer Garantie für damit verbundene Einspareffekte, ist von Einspar-Contracting die Rede. Diese Einspareffekte lässt sich der Contractor vom Auftraggeber ganz oder teilweise vergüten, um so den von ihm mit dem Contracting angestrebten Gewinn zu erwirtschaften und die von ihm getätigte Investition zu amortisieren. Positiver Begleiteffekt des Einspar-Contractings ist die durch verringerte Emissionen sinkende Umweltverschmutzung. Contracting kann darüber hinaus die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung benötigter Anlagen wie beispielsweise der auf Kosten des Contractors in ein Gebäude eingebauten Heizung beinhalten. Ein Vertrag umfasst somit je nach Ausgestaltung mehr oder weniger Bauleistungen und Dienstleistungen. Das hat Folgen für das anzuwendende Vergaberecht.

Der Schwerpunkt des Contractings bestimmt dabei, ob sich die Vergabe entweder nach der Vergabe- und Vertragsordnung Bau (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) richtet. Grundlage dafür, ob VOB, VOL oder VOF zur Anwendung kommt, ist ein Gesamtblick darauf, welcher Wert der jeweils zu erbringenden Leistungen überwiegt sowie der Inhalt der zum Contracting getroffenen Vereinbarungen. Auswirkung hat das wiederum auf die anzulegenden Schwellenwerte, die grundsätzlich darüber bestimmen, ob das Vergabeverfahren nach EU-Recht oder nationalem Recht durchzuführen ist.

(GUE)

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