3.905 Anwälte für Erbrecht | Seite 156

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Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Böcklinstr. 42, 68163 Mannheim 6850.0399759191 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak
aus 26 Bewertungen Frau Janson-Czermak ist eine sehr freundlich, zuverlässige, stets professionelle und geduldige, aber insbesondere … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Wilmes
Rechtsanwältin Ulrike Wilmes
Kanzlei Wilmes, Dammstr. 9, 32105 Bad Salzuflen 6723.9996485819 km
Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Wilmes
aus 6 Bewertungen Die Beratung war sehr gut, freundlich, kompetent und sehr zeitnah. Frau Wilmes hat alles für den Notar sehr gut … (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frieder Gorriahn
Gehrke & Gorriahn Rechtsanwälte, Leopoldstraße 48, 80802 München 7118.6732375024 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frieder Gorriahn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(17.06.2023) Herr Gorriahn hat mit seinen gezielten und fachlichen kompetenten Fragen, während der Gerichtsverhandlung genau auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Barnewitz
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Barnewitz
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, In den Kolonnaden 17, 61231 Bad Nauheim 6815.9647524343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Barnewitz
aus 59 Bewertungen Wir hatten das Glück, von Herrn Barnewitz ausführlich über unsere Möglichkeiten als Mieter nach Eigenbedarfskündigung … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
Kanzlei Tanja Hennigfeld-Lafrentz, Reichensteiner Weg 30, 56305 Puderbach 6733.1260609672 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 58 Bewertungen Wir sind rundum zufrieden mit Frau Hennigfeld-Lafrentz. Alles lief unkompliziert und quasi von alleine. Wir wurden top … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Böing
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Böing
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.8579536489 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Volker Böing
aus 54 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für den Erfolg gegen meinen letzten Arbeitgeber und kann mich meinen Vorrendern, im positiven … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Thiele
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Thiele
Kranz und Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Dr.-Albert-David-Str. 1, 30938 Burgwedel 6768.5014139087 km
Fortes fortuna adiuvat!
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Thiele ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Super kompetente und zielorientierte Beratung mit der Vermeidung von Eskalationen. Trotzdem hat Herr Thiele einen … (18.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Keilbach
Rechtsanwalt Markus Keilbach
Bek & Tiefenthaler | Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Brauneggerstraße 60, 78462 Konstanz 6993.3514098458 km
Jeder Mensch ist einzigartig - wie auch jedes Mandat. Individuelle Lösungen für meine Mandanten stehen bei mir sowohl im Erb- als auch im Familienrecht im Fokus.
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Markus Keilbach ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(15.04.2024) Herr Keilbach ist sehr kompetent und freundlich. Seine Beratungen sind immer verständlich und außerordentlich gut. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Schuh
Rechtsanwalt Sven Schuh
Kanzlei Sven Schuh, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0790059551 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Schuh - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(20.09.2018) Herr Schuh hat mich wirklich umfassend und gründlich beraten. Ich konnte schnell telefonisch bzgl. jeglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Zimansky
sehr gut
Zimansky & Partner, Hermann-Josef-Gormanns-Straße 11a, 41812 Erkelenz 6628.2098638246 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lothar Zimansky hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Diese Kanzlei ist mit bestem Gewissen zu empfehlen! Herr Zimansky hat uns sehr ausführlich beraten, vielen Dank! (19.01.2024)
Profil-Bild Anwalt Dr. Manuele Piccioni
sehr gut
Anwalt Dr. Manuele Piccioni
Piccioni von Planner, Via Ofanto, 18, Rom, Italien 7560.5163816482 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Anwalt Dr. Manuele Piccioni
aus 24 Bewertungen Ich wurde sehr gut, freundlich und höflich von Herrn Piccioni betreut und beraten. Herr Piccioni hat unsere Fragen … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Sperling
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Sperling
Anwaltskanzlei Simone Sperling, Enderstr. 59, 01277 Dresden 7085.1948205131 km
"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf." (Ernst Raupach)
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Sperling
aus 31 Bewertungen Fühlte mich von der 1 Minute an super beraten und aufgehoben. Diese Anwältin weiß was Sie tut. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Burgstraße 13, 33142 Büren 6740.8688083352 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Maximilian Scheer
Profil-Bild Notar Mag. Markus Prandtstetten
Notar Mag. Markus Prandtstetten
Kanzlei Markus Prandtstetten, Landstraßer Hautpstraße 8, 1030 Wien, Österreich 7413.4921055946 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt Herr Notar Mag. Markus Prandtstetten ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Becker
Rechtsanwältin Heike Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Lenzhahner Weg 1a, 65527 Niedernhausen 6800.6212189072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Becker unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(01.06.2023) Ich hatte ein fundiertes Erstgespräch, bei dem ich mich sehr gut beraten und aufgehoben fühlte und freue mich, dass …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwaltskanzlei Enzweiler, Wilhemstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Ich bearbeite jedes Mandat so, wie ich es mir selber von einem Anwalt wünschen werde. Daher stehen bei mir der persönliche Kontakt zu Mandanten und eine ehrliche Kommunikation an oberster Stelle.
Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(20.03.2024) Wir sind erst in der Anfangsphase, Fr. Enzweiler ist sehr engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Scheidung
Rechtsanwalt Hans Scheidung
Scheidung Toenges & Partner GbR, Untermauerstr. 22, 58332 Schwelm 6677.7253179957 km
Unsere Anwaltskanzlei in Schwelm berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten des Straf- und Zivilrechts, beginnend mit dem Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht, das Kauf-, und Mietrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Scheidung - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(01.05.2022) Herr Scheidung hat mich bei einem Rechtsstreit mit einem Osteuropäischen Autohändler fachlich und menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Merten
Rechtsanwältin Stephanie Merten
Rechtsanwälte Merten und Kollegen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen 6756.22708319 km
Der Weg zu Ihrem guten Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Merten gerne zur Verfügung
(07.05.2024) Frau RA Merten hat mich sehr professionell beraten und mein Anliegen umgehend abgewickelt. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hoppe
Rechtsanwaltskqanzlei Jens Hoppe, Großer Markt 1, 19348 Perleberg 6854.1377642398 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Hoppe im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Weiß
Rechtsanwältin Bettina Weiß, Michelstadter Straße 14, 68305 Mannheim 6846.3789079611 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Weiß
(25.11.2021) Frau Rechtsanwältin Weiß ist eine absolut hervorragende Rechtsanwältin die sich auch wirklich für die Mandantschaft …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel
sehr gut
Kanzlei Jens-Uwe Hummel, Terrassenstraße 1, 04600 Altenburg 7006.1733694192 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 32 Bewertungen Kurze Zeit nach meiner Nachfrage, eine freundliche und sachliche Auskunft erhalten. Vielen Dank dafür! (02.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
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Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
Kanzlei Bettina Müller-Laube, Goßlerstr. 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
aus 21 Bewertungen Frau Müller-Laube hat mir schnell und kompetent geholfen und stand auch für weitere Fragen zur Verfügung. Ich bin sehr … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Dornfeld
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Rechtsanwalt Jens Dornfeld, Delitzscher Landstr. 72, 04158 Leipzig 6978.9413038087 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Dornfeld
aus 10 Bewertungen Mit Erstkontakt haben wir Hr. Dornfeld als bodenständigen, in Erklärungen verständlichen und sehr kompetenten … (29.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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