3.881 Anwälte für Erbrecht | Seite 152

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Rausch
sehr gut
Kanzlei Mike Rausch, Bayernstraße 55, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.1276287978 km
Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Rausch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 20 Bewertungen Er hat mir 5 Jahr geholfen dass ich mein Recht zu erhalten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen
Kleinjohann Rechtsanwälte Fachananwälte Notare, An den Weender Mühlen 35, 37075 Göttingen 6822.905874158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jan T. Ockershausen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 76 Bewertungen Herr Ockershausen hat uns bei der Erstellung unseres Testaments ausgiebig und geduldig beraten. Die relevanten … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Scholz
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Scholz bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Herr Scholz hat mich in einer Unfallsache vertreten.mir gr.Ängste genommen und dafür gesorgt,das ich mein Verhalten in … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner
Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner, Otto-Krafft-Platz 21, 59065 Hamm 6689.7071636775 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Wemhöner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(29.01.2018) Nachdem meine private Haftpflichtversicherung die Übernahme des Schadens an dem fremden Fahrzeug erst abgelehnt hatte, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe
sehr gut
Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe
Adelmann-Beckschewe Fachanwaltskanzlei Mediation, Stromeyerallee 11, 24159 Kiel 6685.4459083883 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Adelmann-Beckschewe ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Frau Adelmann hat mich bei einem Erbrechtsprozess äußerst souverän und fachkundig vertreten und den gewünschten Erfolg … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irmgard Schwieren
Rechtsanwältin Irmgard Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Irmgard Schwieren gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Fühle mich gut beraten in einer sehr menschlichen Atmosphäre (10.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingolf Schulz
Heidecke, Schulz & Partner Rechtsanwälte, Gerlachstraße 25, 14480 Potsdam 6967.8758603212 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ingolf Schulz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(10.06.2022) Der Fall konnte durch ein Telefonat beigelegt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Anwaltskanzlei Heiermann, Hauptstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8745431991 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Heiermann
(01.08.2020) Schneller Anruf, freundliche und kompetente Bewertung
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
Kanzlei Gericke, Sültstr. 1, 31860 Emmerthal 6764.6935916769 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin & Notarin Godula Gericke
(11.01.2023) sehr freundlich, schon bei der Terminvereinbarung. Zügiger Rückruf und zeitnaher Termin. Pünktlicher Beginn und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Spengler
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelm-Meußdoerffer-Str. 4, 95326 Kulmbach 6997.1628275639 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Spengler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Kanzlei Stefanie Risse, Am Stadtgraben 43, 48143 Münster 6662.6541412099 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwalt Timo Winter
Rechtsanwälte Heese & Nied, Julius-Echter-Str. 8, 97084 Würzburg 6923.8564117883 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Winter
(05.11.2023) Nach dem ersten Schock nach der Kündigung innerhalb der Elternzeit, stand mir Herr Winter immer mit Rat zur Seite. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bubeck
rewist Rechtsanwälte, König-Wilhelm-Str. 16, 88471 Laupheim 7006.6166257928 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Bubeck gerne zur Verfügung
(07.05.2024) Hr. Bubek ist außerordentlich kompetent, wir haben uns sehr gut beraten gefühlt.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Kanzlei Gertrud Frommeld, Marktplatz 26, 84149 Velden 7148.2545263802 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Gertrud Frommeld Mediatorin
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann
Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte PartG mbB, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg 7060.9133699489 km
Solide beraten. Mutig handeln. Mehrwert schaffen.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg
Kanzlei Hering & Hermann, Nägelsbachstr. 25a, 91052 Erlangen 6999.2328010733 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Corinna Cronenberg ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(23.04.2024) Ich hatte zwei Rechtsfragen zu klären, für die ich bei Frau Kronenberg umfassende und zielführende Rueckmeldungen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Recht in jeder Beziehung, Sophienstr. 1 / V, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Mediation • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
(19.05.2024) Frau von Ahsen war die Anwältin meine verstorbene Freundin und Arbeitskollegin. Und ich war und bin sehr zufrieden mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs
Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs
ETL Nexum, Mallorca, 272, 08037 Barcelona, Spanien 6865.7069320861 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Ibáñez Fuhs ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 5 Bewertungen Noch hat die eigentliche Arbeit nicht begonnen, es geht um den Einzug einer Forderung in Spanien, aber die erste … (11.03.2023)
Profil-Bild Advocate Irene Nikas-Theisen
Advocate Irene Nikas-Theisen
Nikas & Partners Anwaltsgesellschaft, A.Metaxa Ave 37, Athen 16674, Griechenland 8584.2265069608 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Rechtsanwältin Frau Advocate Irene Nikas-Theisen für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zumpt
Rechtsanwalt Marco Zumpt
Zumpt & Kollegen, 3b, Lagoon Beach Office Park, Lagoon Beach Drive, Kapstadt, 7441, Südafrika
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Beratung und guten Betreuung :-) (21.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Géraldine Klaschka
sehr gut
Rechtsanwältin Géraldine Klaschka
Anwaltskanzlei Riedel, Gewerbepark-Cité 22, 76532 Baden-Baden 6868.0292266803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Géraldine Klaschka unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Ich habe mich bei Rechtsanwältin G. Klaschka ab der Erstberatung gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Sie geht auf … (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Krasa
Rechtsanwalt Philipp Krasa
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Lerne von gestern, plane für morgen“
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Datenschutzrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa
(18.01.2024) Herr Krasa beantwortete meine Frage zum Mietrecht schnell und Kompetenz. So könnte ich als Versicherungsmakler meinem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(06.10.2023) Die Anregungen zu meiner Rechtsfrage waren sehr hilfreich. Ich konnte das Problem selber weiter bearbeiten

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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