3.879 Anwälte für Erbrecht | Seite 153

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Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Rechtsanwältin Frauke Nickelsen
Schmidt Rechtsanwälte, Langenstr. 24a, 18439 Stralsund 6855.597582245 km
Anders. Besser.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Frauke Nickelsen bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(28.04.2023) Frau Nickelsen ist eine sehr kompetente und äußerst zuverlässige Anwältin mit einem stets freundlichen und engagierten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Maltry
sehr gut
Rechtsanwältin Renate Maltry
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5224873422 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Maltry - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Frau Maltry und ihr Team hat mich in einer sehr langwierigen und schwierigen Scheidung bzw. bei der … (08.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frederik Neumann
Rechtsanwalt Frederik Neumann
CONIURISTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 6824.2753862998 km
Wer jeden Tag ein Euro spart, hat am Ende des Lebens hoffentlich einen fünfstelligen Betrag zusammen.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frederik Neumann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Straub
Rechtsanwalt Philipp Straub
Kanzlei Stürwald Perrey Straub, Rheinstr. 2a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.8984029981 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Straub
(14.11.2019) sehr gute eingehende beratung zielorientiert und peröhnlich ein sehr sympatischer anwalt hat alles sofort auf den …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
Kanzlei Bettina Müller-Laube, Goßlerstr. 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Müller-Laube
aus 21 Bewertungen Frau Müller-Laube hat mir schnell und kompetent geholfen und stand auch für weitere Fragen zur Verfügung. Ich bin sehr … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Bettina Hamann
sehr gut
Familienrechtskanzlei Hamann, Nonnenstr. 11a, 04229 Leipzig 6981.0372815983 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Anna Bettina Hamann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 45 Bewertungen Frau Anna B. Hamann war immer für offene Fragen ein sehr guter Ansprechpartner, sie hat alles geregelt bei meiner … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Unger
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Unger
Unger & Faßhauer Rechtsanwältin Steuerberater, Max-Josefs-Platz 8a, 83022 Rosenheim 7170.7089416074 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Unger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Sehr kompetent und sehr auf die Person eingehend. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hansen
sehr gut
Jürgen Hansen Rechtsanwalt, Liebertwolkwitzer Markt 10, 04288 Leipzig 6990.7800554913 km
Ihr Partner in allen Rechtslagen - Wir kämpfen für Ihr Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hansen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Herr hansen ist ein super Anwalt. Wieder einmal gut beraten und geholfen. Auch ein positives Lob an seine Sekretärin (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Müller
Rechtsanwaltskanzlei Uta Müller, Puschkinstr. 53, 15236 Frankfurt (Oder) 7050.9970369538 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Frau RA Uta Müller und Ihr Team begleiten meine Familie seit vielen Jahren erfolgreich. So auch in diesem Jahr. Sie … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., Caprivistr. 33, 22587 Hamburg 6708.7917168179 km
Global denken, lokal handeln: Rechtsberatung, die Brücken baut
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Ich war äußerst zufrieden mit der Betreuung durch Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf bei der Ausgestaltung eines … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Bauroth LL.M., CertHE
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Bauroth LL.M., CertHE
Kanzlei Bauroth, Storkower Straße 139 B, 10407 Berlin 6977.1163032094 km
"Nur wer weiß, was er tut, kann damit Erfolg haben. Meine Expertise und die Sicherheit, auch auf rechtlich schwierigem Boden zu Hause zu sein, möchte ich meinen Mandanten vermitteln."
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabrina Bauroth LL.M., CertHE bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Nach dem Tod der Pächter bekam ich ein Grundstück zurück und hatte den Wunsch an die Erben, dass sie die darauf … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Mainzer Str. 75, 65189 Wiesbaden 6801.553643678 km
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Simone Neudam FAin StR u. HGR bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(24.08.2022) Ich kann die Rechtsanwaltskanzlei Krull & Neudam, wirklich nur Empfehlen! Frau Neudam versteht Ihr Handwerk und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Kanzlei Bernhard Schwendinger, Marktstr. 4, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.6015067007 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(04.09.2023) Super RA. Sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Iffland
Kanzlei Susanne Iffland, Holzhausenstr. 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Vesterling
Rechtsanwalt Wolfgang Vesterling
Rechtsanwalt Vesterling, Maelostr. 5, 45894 Gelsenkirchen 6647.8891570756 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Vesterling
aus 9 Bewertungen Voll Respekt (09.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mahrla
Kanzlei Roland Mahrla, Pettenkoferstr. 24, 80336 München 7118.232156923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Roland Mahrla
aus 5 Bewertungen Die Bearbeitung ging schnell voran und ist zu meiner grossen Zufriedenheit erledigt worden. Sehr kompetent und … (29.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
Kanzlei Jörn Zimmermann, Markt 14, 01723 Wilsdruff 7068.0510245762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jörn Zimmermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 142 Bewertungen Die Beratung erfolgte präzise und umfänglich. (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Boßert
Rechtsanwältin Birgit Boßert
Anwaltskanzlei Boßert, Bergstr. 26, 20095 Hamburg 6720.0822427388 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Birgit Boßert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(21.03.2024) Einfach Klasse
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Borchardt
sehr gut
Kanzlei Thomas Borchardt, Dresdner Str. 42, 01156 Dresden 7071.9368271097 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Borchardt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 47 Bewertungen Ich wurde sehr kompetent und schnell unterstützt, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Herr RA Borchardt ist nun … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Hansen
Kanzlei Hansen - Rechtsanwalt und Mediator Hans Peter Hansen, Bankkaufmann, Ohlendorfer Str. 12, 21220 Seevetal 6733.1932551709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Peter Hansen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Hauptmannl
Rechtsanwaltskanzlei Anja Hauptmannl, Quittenweg 74, 90768 Fürth 7000.480564947 km
Gutes Recht in guten Händen.
Familienrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Hauptmannl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Hauptmannl hat mir aufmerksam zugehört schnell und unkompliziert meinen Fall abgewickelt sie hat mich immer über … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hannah Rady
Rechtsanwältin Hannah Rady
Pöhlmann · Früchtl · Oppermann Rechtsanwälte PartmbB, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg 7012.727521652 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Hannah Rady hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.01.2023) Sehr informatives, transparentes und für den Laien verständliches Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Tesche
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Tesche
Rechtsanwälte Seidler & Kollegen PartGmbB, Hauptstr. 333, 79576 Weil am Rhein 6896.3913218476 km
Erfahrung und Expertise aus mehr als 20 Jahren im Familien- und Erbrecht
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Björn Tesche
aus 14 Bewertungen Schnelle, klare, freundliche, kompetente Hilfe. Vielen Dank. (21.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève
Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève, Fredericiastraße 12, 14050 Berlin 6968.1727126505 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Tatjana de Nève - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, habe nach einem Telefoniert einen Termin bekommen. Schnelle Arbeit. Eine Anwältin, der ich … (20.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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