3.891 Anwälte für Erbrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
Kanzlei Plätzer, Hellbrunner Str. 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6356701171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(27.06.2022) Sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse
Kanzlei Fathieh, Poststraße 2, 69115 Heidelberg 6865.3039794765 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Burkhard Opitz-Bonse
aus 8 Bewertungen Diese Kanzlei hat schnell reagiert und ehrlich geantwortet .Trotz des vollen Termins versucht zu helfen ,vielen Dank . (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano
Kanzlei Patrizia Di Stefano, Via Molinelli, 19, Bologna, Italien 7325.1123758204 km
Vom Beginn meines Rechtsanwaltsberufs an bin ich für Mandanten tätig gewesen, deren Muttersprache deutsch ist.
Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Patrizia Di Stefano für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(22.03.2022) Für den Immobilienkauf in Italien haben wir uns einen Rechtsbeistand gesucht und Frau Di Stefano gefunden. Sie ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Neuerburg
Rechtsanwältin Annette Neuerburg
NP Neuerburg | Peters - Fachanwälte | Rechtsanwälte, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz 7044.2429814372 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Annette Neuerburg
(12.11.2023) Ich wurd von Frau RA Schreckenbach aus der Kanzlei bestens betreut. Wirklich sehr empfehlenswert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz
befriedigend
Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz
Rechtsanwälte Hörz - Rilling, Nürtinger Str. 4/3, 72555 Metzingen 6950.9085385716 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Sehr menschlich. Bespricht alles bevor sie handelt. Sehr zufrieden (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Arteka Anwaltskanzlei, Nisbetiye Mahallesi, Gazi Güçnar Sokak, Uygur İş Merkezi Beşiktaş, 4/2, 34340, Istanbul, Türkei 8687.6781403494 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M. im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika McCoy
Kanzlei Monika McCoy, Hindenburgstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6564902573 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika McCoy
(23.09.2018) Frau Rechtsanwältin McCoy, ist sehr sehr nett, hilfsbereit. Super Beratung in allen Angelegenheiten, vor allem als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Rechtsberatung heißt auch: Prozesse vermeiden helfen! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch für eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sommerfeld hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 69 Bewertungen Herr Sommerfeld hat mich in einer Unterhaltsfrage sehr freundlich und verständlich beraten. Ich bin sehr zufrieden … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Paetow
sehr gut
Rechtsanwältin Mareike Paetow
Rechtsanwälte Witten, Karnapp 25, 21079 Hamburg 6724.2138868877 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Paetow - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Liebe Frau Paetow, auch heute möchte ich mich von Herzen für ihre Vertretung vor Gericht bedanken. Seit nun mehr als … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M.
sehr gut
Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M.
GWGL Grimme Winkler Grau Legal, Hohe Bleichen 5, 20354 Hamburg 6719.5394417628 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M. gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Herzlichen Dank für eine kompetente und professionelle Beratung in einem schwierigen Dialog in einer … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3226390245 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwaltskanzlei Walter & Arnstein, Ketschendorfer Straße 4, 96450 Coburg 6958.9584018215 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Walter ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(30.10.2023) Herr RA Walter ist für seine Mandanten sehr engagiert und setzt sich für die Interessen dieser ein. Ich kann Herrn RA …
Profil-Bild Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
gut
Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat
Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat, Hans-Poeche-Straße 5, 04103 Leipzig 6982.9220262157 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britt Schieferdecker-Donat ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Die Kanzlei Schieferdecker-Donat hat uns in einem Verkehrsrechtsfall vertreten. Wir waren äußerst zufrieden. Die … (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Busche
Rechtsanwalt Walter Busche
Rechtsanwälte Busche, Am Buddeplatz 1, 13507 Berlin 6964.1987617749 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Busche ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
Rechtsanwalt Dorsemagen, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1440665749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Fred Dorsemagen
aus 6 Bewertungen Kenne Herrn Dorsemagen seit 20 Jahren. Er hat mich auf vielen Rechtsgebieten immer sehr erfolgreich vertreten. Kann in … (19.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
Rechtsanwältin Melanie Winkelmann
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46282 Dorsten 6638.4891615952 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Winkelmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm
PUNK & PARTNER Rechtsanwälte, Kreuzstraße 31-33, 55543 Bad Kreuznach 6789.3073462742 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Friedrich Stumm bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Der erste Konak war sehr genau wie auch Schnell. Kann Mann nur empfehlen (05.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fürsattel
sehr gut
Kanzlei Thomas Fürsattel, Königstraße 15, 90402 Nürnberg 7011.7760675287 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Fürsattel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 12 Bewertungen Herr Rechsanwalt Fürsattel ist Ein Sechr neter und Freundlicher Mann. Ich Hatte einen anligen ( insolvens ) Sache Herr … (22.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR, Weinberg 11/12, 06449 Aschersleben 6903.9539528312 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Der RA hat sich mit all seinem Wissen und Erfahrung jederzeit um meine Sache gekümmert. Ich bin ihm sehr dankbar … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmuth Mix
sehr gut
Kanzlei Helmuth Mix, Immermannstr. 11, 40210 Düsseldorf 6649.5608860371 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmuth Mix vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Ein sehr netter, kompetenter und zuverlässiger Rechtsanwalt. Ich fühle mich sehr gut vertreten und beraten. Kann ich … (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Rechtsanwalt Stefan Wimmers
Wimmers Rechtsanwälte, Hohenzollernstr. 190, 41063 Mönchengladbach 6629.3145318764 km
Gut beraten läßt sich mach ein Prozess vermeiden Erfahrung und Innovation machen vieles einfacher
IT-Recht • Erbrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Wimmers
(09.10.2023) Wir haben Rechtsanwalt Wimmers schon oft als Verteidiger gehabt und waren immer sehr zufrieden. Wir können …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Christian Link, Fiedelerplatz 3, 30519 Hannover 6771.2103429245 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 54 Bewertungen Ich kenne Herrn Link nun schon seit einigen Jahren und bitte ihn nicht ohne Grund immer wieder bei großen und auch … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger
Anwaltskanzlei Claudia Schmidtke-Sulzberger, Bismarckstr. 31, 72764 Reutlingen 6949.3238631277 km
Probleme sind dazu da, gut gelöst zu werden
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Claudia Schmidtke-Sulzberger im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(29.12.2023) Ich kann Frau Schmidtke-Sulzberger nur empfehlen! Sie ist sehr freundlich und hat sich Zeit genommen. Zieht einem …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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