3.890 Anwälte für Erbrecht | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schulz
Rechtsanwälte Giersberg-Hanke-Schulz, Marienstraße 18, 03046 Cottbus 7073.6196501501 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Schulz
(19.03.2024) ein fachlich kompetenter und angenehmer Rechtsanwalt
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel
Strobel Rechtsanwälte, August-Bebel-Strasse 72, 14482 Potsdam 6966.1536434711 km
Streitende sollten wissen, dass nie der eine ganz recht hat und der andere ganz unrecht. Kurt Tucholsky
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechts- und Fachanwalt Lars Eike Strobel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 25 Bewertungen Herr RA Strobel hat meine Frage bezüglich des Testaments meiner Eltern, die ich per Mail gestellt hatte, innerhalb von … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Heupgen, Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar – Mediatoren, Duisburger Str. 470, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.0388841418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Brigitte Heupgen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wadehn
Wadehn & Kollegen Erbrechtskanzlei • Notar, Viktoriastr. 22, 33602 Bielefeld 6714.8993011601 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Wadehn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
(20.06.2019) Ich wurde sehr kompetent und verständlich beraten. Ich habe mich mit dem Service der Kanzlei sehr wohl gefühlt und …
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Werner Nickl
Rechtsanwalt Dr. jur. Werner Nickl
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstr. 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Werner Nickl
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn
Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Paul Kuhn gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Großer Respekt gegenüber professioneller Auftrittsfähigkeit. Großes Wissen und großes Potenzial. Für jeder Fall, … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Alfers
Rechtsanwalt Frank Alfers
Alfers - Vedder - Tensing-Winkels Anwälte, Burgstraße 30, 49808 Lingen (Ems) 6615.5258243801 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Alfers
(15.05.2023) Ich kenne ihn schon sehr lange und er hat mich auch in Sachen Strafvollzugsrecht immer sehr gut beraten. Bis zum …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Blankenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Blankenstein
Schröder Blankenstein Rechtsanwälte, Florastraße 8, 41539 Dormagen 6659.4835195499 km
Erbrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Blankenstein gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Tolle Unterstützung bei einer langwierigen Verkehrssache. Aufgetretene Probleme wurden kompetent angegangen und … (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt/Fachanwalt/Notar, Warburger Str. 25, 33098 Paderborn 6744.7061405944 km
Guter Rat für alle Fälle!
Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Cordula Berschet
sehr gut
Rechtsanwältin Cordula Berschet
Florian und Berschet, Konrad-Adenauer-Allee 19, 86150 Augsburg 7063.1542067236 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Cordula Berschet im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Frau Berschet ist Kompetent und hilfsbereit aber vorallem sehr einfühlsam. Sehr gute Beratung und sehr Sympathisch. … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(11.03.2024) Ich habe kurzfristig einen persönlichen Termin bekommen und meine Problematik wurde auf Anhieb verstanden. Über die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns
Bruns & Dr. Redmann PartGmbB, Parkallee 5, 28209 Bremen 6676.1077106964 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Torsten Bruns ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(11.12.2020) Ich hatte das Gefühl sie nimmt mein Problem total ernst. Hat sich Mühe gegeben Lösung zu finden. Immer wieder gerne!
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Oppenheim
Rechtsanwalt Hans Oppenheim
Anwaltskanzlei Oppenheim & Vogel, Maximilianstr. 28, 67346 Speyer 6854.186810277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Oppenheim bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
(05.10.2017) Herr Oppenheim hat mich sehr gut beraten und letztendlich auch erfolgreich vertreten. Jederzeit war ich gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann
sehr gut
DR. GABELMANN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH, Hirschstr. 137, 76137 Karlsruhe 6868.989960071 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Alf Gabelmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 11 Bewertungen Herr Dr. Gabelmann hatte uns eine ausführliche, informative Antwort erteilt. (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Schöttner
Rechtsanwältin Silvia Schöttner
Kanzlei Schöttner, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4962590386 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Silvia Schöttner
(06.03.2023) Frau Schöttner ist sehr kompetent. Einfühlsam und mit Humor, sie ist ein sehr guter Beistand und eine sehr gute …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Schumann
gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raimundt Krause
sehr gut
Anwaltskanzlei Krause, Pfarrer-Brantzen-Str. 130, 55122 Mainz 6803.0849033514 km
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..
Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Raimundt Krause bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 78 Bewertungen Herr Krause hat sich sehr unkompliziert und schnell der Sache angenommen und sich darin eingearbeitet. Er hat die … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami)
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., Caprivistr. 33, 22587 Hamburg 6708.7917168179 km
Global denken, lokal handeln: Rechtsberatung, die Brücken baut
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf M.C.L. (Miami) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Ich war äußerst zufrieden mit der Betreuung durch Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf bei der Ausgestaltung eines … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann
Kanzlei Korn-Bergmann · Bergmann, Ebersbacher Str. 101, 63743 Aschaffenburg 6865.387015124 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Marita Korn-Bergmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Frau Korn-Bergmann ist eine Fantastische Anwältin mit Herz und Biss . Sie hat mich sehr lange durch die schwierigen … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Cattien
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Cattien
Rechtsanwalt Holger R. Cattien, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Ihr gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Cattien hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 16 Bewertungen Erstberatung per Telefon. Aufmerksames Zuhören, sehr gute und schnelle Auffassungsgabe. Ich habe paar sehr nützliche … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Kanzlei Johann B. Lederle, Am Stadtpark 8, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9532498195 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johann B. Lederle im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(06.10.2022) Sehr schnelle Kontaktaufnahmen. Im Beratungsgespräch sehr bemüht. Sehr zu empfehlen.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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