3.891 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Wanner
Rechtsanwältin Katja Wanner
Wanner Rechtsanwälte, Olgastrasse 31, 73728 Esslingen am Neckar 6942.0947799992 km
Wir kümmern uns um Ihr gutes Recht
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Wanner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Maltry
sehr gut
Rechtsanwältin Renate Maltry
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5224873422 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Maltry vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Frau Maltry und ihr Team hat mich in einer sehr langwierigen und schwierigen Scheidung bzw. bei der … (08.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Linder
sehr gut
Rechtsanwältin Kathrin Linder
Gräfe & Linder, Zunftstr. 3, 91154 Roth 7025.9051945778 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Linder – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Klare Aussagen, freundlich und kompetent. (04.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
sehr gut
Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
BLP - Bauer & Partner mbB, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, Güterstr. 7, 94469 Deggendorf 7163.5517377857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Die beste Anwältin die es gibt. Zielsicher, kompetente Beratung, hervorragend, sehr zu empfehlen. Bin begeistert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Walbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Mirko Walbach, Heidelberger Landstr. 202, 64297 Darmstadt 6839.7415710607 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Walbach im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Herr Walbach ist äußerst zuverlässig und hat sich stets schnell auf meine beiden Anfragen gemeldet. Er lieferte … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Freyler
Rechtsanwaltskanzlei Markus Freyler, Poststr. 1, 66482 Zweibrücken 6789.8562598209 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Freyler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
(17.02.2023) Super Beratung Immer erreichbar Top Zufriedenheit
Profil-Bild Rechtsanwältin Deniz Rethmann
sehr gut
Rechtsanwältin Deniz Rethmann
RethmannRecht, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg 6720.1156945394 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Deniz Rethmann
aus 32 Bewertungen Frau Rethmann hat mich in dieser Angelegenheit sehr gut vertreten. Besonders gefallen hat mir ihr Verständnis, die … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwälte Matyssek Kirchmann Freund, Düsseldorfer Str. 21, 40878 Ratingen 6649.7557694796 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Holger Kirchmann
(28.09.2023) Kompetente erste Information
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Brunner
sehr gut
Anwaltskanzlei Brunner, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf 6649.1883527017 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Brunner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 33 Bewertungen Danke für die gute und ehrliche Beratung! Ich konnte Alles fragen und habe das Gefühl dabeigehabt, Ihnen voll und ganz … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstraße 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Henkel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel LL.M.
Korte & Partner PartG mbB, Paulusstr. 24a, 45657 Recklinghausen 6654.7988289528 km
Recht mit Leidenschaft, Gerechtigkeit mit Erfahrung.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Engel LL.M.
aus 46 Bewertungen Ich kannte keinen Anwalt und habe seine Seite hier bei Google gefunden. Da er viele positive Bewertungen hat, bin ich … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lange
Rechtsanwalt Thomas Lange
LANGE - OTTO Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Heinrich-Zille-Str. 1, 01219 Dresden 7082.7236945619 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Lange
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente und auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. (27.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Kanzlei für Familien- und Erbrecht Christina-Anja Giese, Hochfeld 8, 82343 Pöcking 7112.5022876829 km
Fragen stellen ist der Anfang, Lösungen finden der Erfolg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina-Anja Giese ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ich habe im Zuge meiner Scheidung Frau Rechtsanwältin Giese kontaktiert. Sie hat mich sehr empathisch, kompetent, … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
sehr gut
Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
Leonhard & Imig Rechtsanwälte, Gartenstr. 1, 51429 Bergisch Gladbach 6686.4019979194 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
aus 19 Bewertungen Ich schreibe normalerweise keine Bewertungen, hier möchte ich Danke sagen. Nachdem ich im laufenden verfahren die … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Basener gerne zur Verfügung
aus 131 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach
Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach
Kanzlei Linkenbach - Erbrecht und Vorsorge, Dorfstr. 28, 33739 Bielefeld 6709.6862424645 km
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg-Christian Linkenbach ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
Rechtsanwälte Fachanwälte | Gasteiger Reitzer & Kollegen, Alte Weberei 2, 87600 Kaufbeuren 7073.8406514293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
aus 234 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Gasteiger ist äußerst professionell, fachlich sehr kompetent, sachlich, mit viel Gespür für die … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Bertolatus
Rechtsanwalt Sönke Bertolatus
Rechtsanwälte Queißer u. Partner, Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden 7088.3057727078 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Sönke Bertolatus im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-D. Rebhahn
Rechtsanwalt Rebhahn, Am Rottland 9, 33613 Bielefeld 6713.1455419006 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-D. Rebhahn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Der Herr Rebhahn hat uns sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht vertreten. Seine Vorbereitung vor Gericht war … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
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Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR, Weinberg 11/12, 06449 Aschersleben 6903.9539528312 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Siegmar Grollmütz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 34 Bewertungen Der RA hat sich mit all seinem Wissen und Erfahrung jederzeit um meine Sache gekümmert. Ich bin ihm sehr dankbar … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Altea LEX Anwaltskanzlei Christoph von der Seipen, Aachener Str. 222, 50931 Köln 6672.2772466721 km
Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph von der Seipen
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
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Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Erbrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Blank im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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