3.897 Anwälte für Erbrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Kanzlei Sven Weingärtner, Louisenstr. 96, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.2499962822 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Weber
Kanzlei Weber und Dürichen, Prinzregentenstr. 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Weber gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Herr Weber hat sich sehr intensiv mit dem Fall auseinander gesetzt und war sehr lösungsorientiert unterwegs. Sein … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ira Franziska Vinnen
sehr gut
Rechtsanwältin Ira Franziska Vinnen
Kanzlei Sachsentor – Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Sachsentor 13, 21029 Hamburg 6736.0506085851 km
Fachanwältin Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ira Franziska Vinnen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 37 Bewertungen Sehr gute Anwältin, man konnte von Anfang bis Ende und bei allen Fragen auf sie zählen. Sehr kompetent und … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern
Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstraße 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
Wir bieten Ihnen neben juristischem und steuerlichem Know How vor Allem auch Engagement und die hier tätigen Steuerberater und Rechtsanwälte sind sind international bestens vernetzt.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Lichtenstern bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Seidl
Rechtsanwalt Jürgen Seidl
Kanzlei Jürgen Seidl, Goethestraße 8, 85221 Dachau 7104.0761661979 km
„Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sie als Mandant mit Ihrem Problem und Anliegen.“
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Seidl
(25.04.2024) Prompter Rückruf zur Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Weber
Rechtsanwalt Ernst Weber
Kanzlei Ernst Weber, Kennedyallee 102, 60596 Frankfurt am Main 6826.0915568921 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Ernst Weber
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
Kanzlei für Familien- und Erbrecht Christina-Anja Giese, Hochfeld 8, 82343 Pöcking 7112.5022876829 km
Fragen stellen ist der Anfang, Lösungen finden der Erfolg!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Christina-Anja Giese
aus 7 Bewertungen Ich habe im Zuge meiner Scheidung Frau Rechtsanwältin Giese kontaktiert. Sie hat mich sehr empathisch, kompetent, … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Kanzlei Liedgens, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4132246447 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
aus 8 Bewertungen Empfehlenswert!! Ich konnte sehr kurzfristig mit Herrn Liedgens bezüglich der Nachlassangelegenheit meiner … (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Rößger
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Rößger
Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger - Advotas, Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg 7098.5803648619 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Rößger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 22 Bewertungen Herr Rößger hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Die rechtliche Beratung und die … (19.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Modrovic
Kanzlei Modrovic, Erfurter Str. 29, 14612 Falkensee 6952.9049704444 km
Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Christine Modrovic
aus 6 Bewertungen Mein Fall war mehr als eine allgemeine Beratung, weil es Eherecht/ Familienrecht, Erbrecht, sowie Steuerrecht betraf … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Bächle gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Weddig
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Weddig
Kanzlei Ursula Weddig, Wilhelmstr. 4, 65185 Wiesbaden 6800.7186999622 km
Ich führe Sie sicher durch das Labyrinth ! Vertrauen Sie darauf !
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ursula Weddig
aus 57 Bewertungen Sehr geehrte Frau Weddig ich möchte Ihnen gerne meine Wertschätzung für Ihre herausragende Arbeit und Ihr Engagement … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmadel
sehr gut
Kanzlei Schmadel, Hohenzollernstr. 114, 66117 Saarbrücken 6766.1866047974 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Schmadel
aus 46 Bewertungen Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der Klage war das Urteil ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und … (01.02.2024)
Profil-Bild Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
sehr gut
Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
Kanzlei Charlotte Zeiss-Miserre, Alter Weg 14, 58540 Meinerzhagen 6714.4138089508 km
"Klein, aber fein !" Individuelle Beratung und Interessenvertretung stehen im Vordergrund.
Erbrecht • Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Testamentsvollstreckerin Mediatorin & Rechtsanwältin Charlotte Zeiss-Miserre
aus 27 Bewertungen Eine Anwältin mit Herz und großem Sachverstand. Eine wirklich konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune
Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune
.bethune Fachanwalt | Rechtsanwälte | Notar | Mediator, Am Binnenhafen 50, 25813 Husum 6617.3959675084 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt und Notar Sven Bethune ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 9 Bewertungen Herr Bethune hat uns in einem Steuerrechts Fall sehr kompetent und hilfreich vertreten. Das Ergebnis war sehr … (01.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi
Anwaltskanzlei Amini, Lichterfelder Allee 98, 14513 Teltow 6974.8775299571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nilufar Amini Shirazi – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder gerne zur Verfügung
(04.05.2024) Herr Söder war von Anfang an, in einer für mich unangenehmen Situation, sehr emphatisch, wohlwollend und angenehm. …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Solicitor Dr. Alexander Ressos TEP
Rechtsanwalt und Solicitor Dr. Alexander Ressos TEP
Dr. Alexander Ressos, Wai & Co., Unit D, 28/F, CNT Tower, 338 Hennessy Road, Wanchai 338, Hongkong, Hong Kong, China
Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Solicitor Dr. Alexander Ressos TEP ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Langer
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Langer, Beckerstraße 2a, 85049 Ingolstadt 7073.2087078871 km
Leidenschaftlich, besonnen, zielstrebig und individuell die Interessen des Mandanten verfolgen!!!
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Langer
aus 94 Bewertungen Obwohl Herr Langer Fachanwalt für Erbrecht, hat er sich meinem Fall (Wohnrecht) angenommen. Einen besseren Anwalt … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther
Anwalts- und Steuerkanzlei Günther Spickenreuther, Im Pfefflersgarten 3, 90562 Kalchreuth 7008.9131297783 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt & Steuerberater Günther Spickenreuther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(06.05.2021) Herr Spickenreuther hat umgehend per mail auf meine Anfrage geantwortet. Sehr freundlich und ausführlich hat er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Nießen
Rechtsanwältin Martina Nießen
DENS Rechtsanwälte in überörtlicher Partnerschaft, Kölnstr. 39, 52349 Düren 6652.7936558231 km
Die Interessen meiner Mandanten stehen stets im Fokus.
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Nießen im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Nießen hat in den Vorgesprächen sehr detailliert unsere Wünsche zur Gestaltung unserer … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger
Kanzlei Ursula Feldhahn-Höger, Austr. 8, 83627 Warngau 7147.1290306429 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
(11.03.2021) Bin voll zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schepperle
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schepperle
Rechtsanwälte Beuther & Kollegen, Hauptstr. 4, 73547 Lorch 6962.1660452769 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Schepperle gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Bei mir ging es um einen Unfall auf einem Radweg. Der Rechtsstreit ging über 2 1/2 Jahre, mit anfänglich schlechten … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Ast
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Ast
Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast, Archivstr. 3, 90408 Nürnberg 7010.7866276159 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Manuel Ast für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 37 Bewertungen Wir hatten eine zielführende und inhaltlich genau auf unsere Anforderungen passende Beratung. Alle Themenbereiche … (12.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.