4.327 Anwälte für Maklerprovision | Seite 181

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Johnsen
sehr gut
Kanzlei Jens Johnsen, Manteuffelstr. 9-10, 12103 Berlin 6976.5606324715 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Johnsen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Maklerprovision
aus 35 Bewertungen Herr RA Johnsen ist ein Anwalt mit Kompetenz und Herz. Er hat meinen Kfz-Unfall erfolgreich bearbeite und ich würde … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lukat
Kanzlei Uwe Lukat, Nürnberger Str. 65, 91052 Erlangen 6999.4684817238 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Lukat ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Maklerprovision
(05.04.2024) Sie sind sehr nett hilfsbereit mit Freundlich und volle Respekt. Danke Herrn Uwe lukat alles was Sie mir getan haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ehrmann
Rechtsanwalt Markus Ehrmann
Rechtsanwälte Gerhard Ehrmann & Markus Ehrmann, Christian-Bürkert-Str. 4, 74653 Ingelfingen 6931.7103756854 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ehrmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Maklerprovision gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Hallo Herr ehrmann Hit ist Frau stankovic Hab sie vergessen zu fragen was ist mit den Schönheitsreparaturen was auf … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner
Kanzlei Schwerdtner, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6105664336 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Philipp Schwerdtner im Bereich Maklerprovision bietet Beratung und Vertretung
aus 44 Bewertungen Herr Schwerdtner hat mich schon öfter in verschiedenen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten. Bin sehr zufrieden … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wisniowski
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Wisniowski
KANZLEI MUCKEL - WISNIOWSKI - LAFOS, Arnold-Freund-Str. 5, 50181 Bedburg 6648.3485208191 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Wisniowski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Maklerprovision gerne behilflich
aus 43 Bewertungen Rechtsanwalt Peter Wisniowski hat mich breites 2 mal anwaltlich vertreten, jedesmal zu meiner vollsten Zufriedenheit. (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwaltskanzlei Alexander J. Fischer, Fleher Str. 3a, 40223 Düsseldorf 6649.2339525998 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Maklerprovision beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
(24.06.2018) Herr Fischer hat sich außergewöhnlich für meine Belange eingesetzt und hat erreicht, dass die Angelegenheiten ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
Dr. Trompetter + Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Siebenmorgen 47, 51427 Bergisch Gladbach 6683.7541210495 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Maklerprovision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Josef Trompetter
(02.02.2021) Sehr gute Beratung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Maklerprovision

Fragen und Antworten

  • Maklerprovision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Maklerprovision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Maklerprovision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Maklerprovision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Maklerprovision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Makler für seine Tätigkeit gemäß der §§ 652 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erhält. Der Makler wird in der Regel im Rahmen von einem Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf, der Immobilienvermietung oder der Vermittlung einer Versicherung – z. B. einer Haftpflicht oder einer Rechtsschutzversicherung – tätig.

Er sucht unter anderem passende Objekte und besichtigt die Immobilien, die er vermitteln soll, oder kümmert sich um deren Vermarktung, z. B. mittels Anzeigen, sowie die Erstellung des Exposés und des Energieausweises. Kann der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens zum Besichtigungstermin nämlich keinen Energieausweis vorlegen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – ein Bußgeld droht. Im Rahmen des Maklervertrags sollte der Makler deshalb den Vermieter bzw. Verkäufer auf den fehlenden Energieausweis aufmerksam machen. Auch führt der Makler regelmäßig die Besichtigungstermine durch bzw. trifft er eine Vorauswahl der Miet- oder Kaufinteressenten. Letztlich prüft er z. B. auch, welche Miete für das betreffende Objekt erzielt werden kann. Unter Umständen entwirft er des Weiteren einen Mietvertrag und regelt die Wohnungsübergabe.

Wann kann der Makler eine Provision verlangen?

Er erhält die Courtage nach dem geltenden Maklerrecht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: So muss etwa zwischen den Vertragsparteien zunächst ein wirksamer Maklervertrag in Textform – z. B. per E-Mail – geschlossen worden sein und eine Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit des Maklers vorliegen, die für den Hauptvertrag – das ist z. B. der Vertrag über den Kauf von Immobilien zwischen Erwerber und Veräußerer – ursächlich gewesen ist.

Daneben muss der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag mit dem vom Makler angestrebten Rechtsgeschäft identisch sein, d. h., den gleichen Inhalt haben. Weicht z. B. der zwischen den Hauptvertragsparteien tatsächlich vereinbarte Kaufpreis bei einem Hauskauf erheblich von dem zwischen den Maklervertragsparteien angestrebten Kaufpreis ab, ist keine Identität mehr gegeben und der Makler hat keinen Anspruch auf eine Provision.

Wie hoch darf die Maklerprovision sein?

Aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen können die Parteien die Höhe der Maklerprovision grundsätzlich frei bestimmen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sittenwidrigkeit oder Wucher anzunehmen ist. Ferner ist bei der Vermittlung von einem Mietvertrag an einen Wohnungssuchenden das Wohnungsvermittlungsgesetz zu beachten, wonach die Maklerprovision zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht übersteigen darf.

Wann hat der Makler keinen Anspruch auf die Provision?

Der Anspruch auf die Maklerprovision kann aber ausgeschlossen sein.

Das ist in der Regel etwa bei der sog. Verflechtung der Fall, wenn also z. B. die zu verkaufende Eigentumswohnung im Eigentum des Maklers steht.

Ferner kann keine Courtage verlangt werden, wenn es trotz Bemühungen des Maklers nicht zum Abschluss eines Hauptvertrags kommt.

Die Maklerprovision kann des Weiteren nicht verlangt werden, wenn der Hauptvertrag angefochten oder wenn von einem vertraglich vereinbarten Recht auf Rücktritt Gebrauch gemacht wird. Der Anspruch auf eine Maklerprovision entsteht hier nämlich erst, wenn mit einem Rücktritt nicht mehr gerechnet werden muss oder eine eventuell vereinbarte Bedingung eingetreten ist. Wurde also z. B. ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, so kann sich der Käufer des Grundstücks ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass die zuständige Behörde ihm keine Baugenehmigung erteilen sollte, weil sie die Bebauungsfähigkeit des betreffenden Grundstücks ablehnt.

Letztlich entfällt ein Anspruch auf die Courtage auch, wenn der Makler eine Pflichtverletzung begangen hat, z. B. weil er absichtlich falsche Auskünfte erteilt hat, um sich einen Provisionsanspruch zu sichern.

Die Maklerprovision und das Steuerrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Courtage von der Steuer abgesetzt werden. So stellt die Provision für einen Verbraucher, der berufsbedingt umziehen musste und für die Suche einer Mietwohnung einen Makler eingeschaltet hat, Werbungskosten dar. Auch ein Vermieter kann die Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.

Bei einem Immobilienkauf gelten jedoch andere Regeln. Hier stellen die Kosten für den Makler – zusammen mit z. B. der Grunderwerbsteuer, den Gebühren für das Grundbuch und den Notarkosten – Anschaffungsnebenkosten dar, sofern die erworbene Immobilie bzw. ein Teil davon vermietet werden soll. Die Provision wird dann dem Kaufpreis hinzugerechnet und abgeschrieben.

Wird die gekaufte Immobilie dagegen selbst genutzt, mindert die Provision die Steuer dagegen nicht.

Was ist das sog. Bestellerprinzip?

Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland das sog. Bestellerprinzip. Danach muss derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler beauftragt hat. Diese Regelung betrifft jedoch nicht jede Immobilienvermittlung, sondern gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen an Verbraucher.

Im Umkehrschluss findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, wenn eine Immobilie gekauft bzw. verkauft werden soll oder wenn der Makler den Auftrag bekommen hat, eine Gewerbeimmobilie zu vermitteln und in diesem Zusammenhang z. B. einen Gewerbemietvertrag zu erstellen.

Vermieter können aufgrund des Bestellerprinzips also nicht mehr einen Makler beauftragen und die Pflicht zur Zahlung der Provision ohne Weiteres auf den Mieter abwälzen. Umgehungsgeschäfte – z. B. das Verlangen einer Gebühr durch den Makler für den Versand eines Exposés und die Vereinbarung eines Besichtigungstermins – sind regelmäßig unwirksam.

Hat der Mieter den Makler selbst beauftragt, muss er auch die Provision übernehmen. Das gilt aber nur, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist und der Makler die Wohnung exklusiv für den Mieter nach dessen individuellen Vorstellungen gesucht hat. War ihm das zu vermietende Objekt dagegen schon bekannt oder hat er bereits zuvor erfolglos versucht, es zu vermitteln, ist er nicht ausschließlich für den betreffenden Kunden tätig geworden – der Makler kann daher von ihm auch keine Provision verlangen.

(VOI)

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