3.414 Anwälte für Mietrückstand | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwältin Georgine Adamidis-Ziemens
sehr gut
Kanzlei Georgine Adamidis-Ziemens, Dr.-Max-Ring-Platz 3, 91180 Heideck 7033.1002504401 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Frau Rechtsanwältin Georgine Adamidis-Ziemens
aus 16 Bewertungen Menschlich und kompetent (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Engelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Engelmann
ENGELMANN LEGAL, Am Edelspfad 12, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7687577821 km
"Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen? Kurt Marti, Schweizer Pfarrer und Schriftsteller (31.01.2921.11.02.2017)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Engelmann
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Engelmann hat mich zu meinen Fragen bezgl. einer Angelegenheit im Grundstücksrecht sehr gut und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Langmack
Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Langmack
Langmack Riebe Rechtsanwälte und Notar, Weender Landstr. 6-10, 37073 Göttingen 6824.8231119865 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Langmack ist Ihr Ansprechpartner für Mietrückstand
(18.03.2021) Auf mein Telefonat bekam ich 1 Woche lang keine Nachricht und musste den Vorgang anmahnen Die Eintragungsnachricht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Reinheimer
Rechtsanwältin Annette Reinheimer, Dalbergstrasse 61, 63739 Aschaffenburg 6862.4126219285 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Frau Rechtsanwältin Annette Reinheimer
(05.04.2022) Vielen Dank für die Hilfe vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Alles bestens gelaufen. Zudem sehr netter Kontakt, daher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Deinlein
Kanzlei Manfred Deinlein, Willy-Lessing-Str. 5, 96047 Bamberg 6975.1178088962 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietrückstand bietet Herr Rechtsanwalt Manfred Deinlein
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
Rechtsanwaltskanzlei Heger (ehem.Rippert) & Ecelioglu in Bürogemeinschaft, Kaiser-Friedrich-Ring 32, 65185 Wiesbaden 6800.1370389079 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu ist Ihr Ansprechpartner für Mietrückstand
aus 29 Bewertungen Professionell, Zuverlässig und sehr gut erreichbar! Wurde bestens beraten, jederzeit gerne wieder. Vielen Dank! (10.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrückstand

Fragen und Antworten

  • Mietrückstand: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrückstand sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietrückstand: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrückstand umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrückstand und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Mietrückstand kann für den Mieter zu schwerwiegenden Folgen führen. Denn der Vermieter muss sich weder unpünktliche noch unterbliebene Zahlungen der Miete gefallen lassen. Er kann vielmehr den Mietvertrag kündigen. So ist eine fristlose Kündigung vom Vertrag nach § 543 II Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zulässig, wenn der Mieter entweder zwei Monate hintereinander keine Miete samt Nebenkosten zahlt oder er innerhalb mehrerer Monate einen Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten ansammelt. Eine vorherige Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch den Vermieter ist hierbei grundsätzlich nicht nötig, da im Mietvertrag bereits eine Frist zur Mietzahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Versäumt der Mieter sie, gerät er automatisch in Verzug.

Bevor der Vermieter kündigt, sollte er sich aber mit seinem Schuldner in Verbindung setzen. Unter Umständen hat dieser die Miete bereits überwiesen, die Bank hat den Betrag aber z. B. noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben. Vielleicht ist der Mieter auch zahlungswillig, hat aber derzeit Zahlungsschwierigkeiten, weil z. B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dann kann man versuchen, etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Mieter kann sich daneben auch erkundigen, ob er beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Wohngeld hat. Manchmal ist auch eine nicht angezeigte Mietminderung wegen eines Mangels Grund für den Mietrückstand. Dann kann der Vermieter den Mangel beseitigen und Zahlung des ausstehenden Betrages verlangen.

Bleibt das Gespräch erfolglos, sollte der Vermieter aber keine Zeit verlieren, sondern das Mietverhältnis fristlos kündigen und - sollte der Mieter nicht auf die Kündigung reagieren - Räumungsklage einreichen. Haben doch viele Vermieter manchmal berechtigte Angst, dass ihr zahlungssäumiger Mieter auch noch ein Mietnomade ist. Wie im Arbeitsrecht muss aber auch im Mietrecht bei der Kündigung die Schriftform eingehalten werden. Ansonsten läge nämlich ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit der Kündigung führen würde.

Gleicht der Mieter den Mietrückstand vor Zugang der fristlosen Kündigung aus, darf der Vermieter nicht mehr kündigen, weil der Kündigungsgrund entfallen ist. Doch Vorsicht: Eine Aufrechnung der Schulden mit der bereits eingezahlten Kaution ist nicht möglich. Erfolgt eine Zahlung der rückständigen Miete dagegen nach der Kündigung, wird diese mit Zugang des Geldes beim Vermieter unwirksam. Der drohende Umzug des Mieters kann somit abgewendet werden. Dieses Vorgehen ist gemäß § 569 III Nr. 2 Satz 2 BGB aber nur einmal in zwei Jahren zulässig. Außerdem ist eine daneben erklärte ordentliche Kündigung grundsätzlich trotzdem wirksam. Schließlich hat der Mieter dann mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, und ist nicht gefährdet, plötzlich obdachlos zu werden.

Um an die rückständige Miete zu kommen, kann der Vermieter Klage bei Gericht einreichen oder ein Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt - auch Inkassoanwalt genannt - mit dem Forderungseinzug betrauen. Da etwa bei einer Prozessführung jedoch hohe Kosten anfallen können, nehmen viele Mietvertragsparteien die Möglichkeit wahr, ein Mediationsverfahren durchzuführen und eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Auch der Mieter hat dadurch die Chance, die Pfändung seines Vermögens durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Zwangsräumung zu verhindern.

(VOI)

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