176 Anwälte für Staatshaftung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald bietet im Bereich Staatshaftung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Scherer
Rechtsanwalt Dietmar Scherer
HSE Rechtsanwälte, Südallee 44, 56068 Koblenz 6745.4863467705 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Scherer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Staatshaftung
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Michels
sehr gut
Rechtsanwalt Arne Michels
Rechtsanwalt Arne Michels, Hasselbrinkstraße 28, 44892 Bochum 6669.5136517303 km
Rechtsprechung kann sich ändern.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Michels ist Ihr Ansprechpartner für Staatshaftung
aus 10 Bewertungen Ich gebe ihm die höchstmögliche Bewertung. ich möchte meine Meinung zu meiner Erfahrung mit ihm äußern, da … (28.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
SIMON und PARTNER | Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Kajen 6, 20459 Hamburg 6719.8994034793 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Staatshaftung
aus 16 Bewertungen Frau Tewes ist eine super Anwältin. Sie nimmt sich sehr viel Zeit und beantwortet alle Fragen. Schnell zu erreichen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lehnik
Kanzlei Lehnik, Duisburger Str. 341, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.990395927 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Lehnik
(04.02.2023) In einer Familien-Nachlassangelegenheit bzw. Erbschaftsauseinandersetzung hat mich RA Lehnik anwaltlich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wieland
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.605737998 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Im Bereich Staatshaftung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Wieland
aus 15 Bewertungen Für meinen Fall einer Neubeurteilung kann ich Hr. Wieland und seiner Kanzlei berechtigte 5 Sterne und meine Empfehlung … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wehner
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Wehner
Anwaltskanzlei M. Wehner, Forstwaldstraße 51, 47804 Krefeld 6629.3857667867 km
Wer den Hafen nicht kennt, dem weht kein Wind günstig.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Wehner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Staatshaftung
aus 98 Bewertungen Als ich mich mit Hr. Rechtsanwalt Wehner in Verbindung gesetzt habe, ging es mir aufgrund meiner beruflichen … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Piotter
Rechtsanwältin Mareike Piotter
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Pferderecht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Piotter ist Ihr Ansprechpartner für Staatshaftung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatshaftung

Fragen und Antworten

  • Staatshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Staatshaftung und Staatshaftungsrecht sollen vom Staat verursachtes Unrecht ausgleichen. Vor allem, wenn Beamte einer Behörde rechtswidrig handeln und der Bürger dadurch Nachteile erleidet, kommt die Amtshaftung als Teil der Staatshaftung zum Tragen. Dem Bürger soll nicht zugemutet werden, gegen den einzelnen Beamten in Person vorgehen zu müssen. Schließlich ist nach dem Beamtenrecht sein Dienstherr weisungsbefugt und der Beamte steht in einem besonderen Treueverhältnis zu ihm. Das Staatshaftungsrecht soll zum einen die Durchsetzung einer berechtigten Forderung des geschädigten Bürgers erleichtern, zum anderen den Beamten als Person schützen.

Gesetzliche Regelungen der Staatshaftung und Amtshaftung finden sich vor allem in Artikel 34 Grundgesetz (GG) und in § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Staat oder die Körperschaft, in welcher der Beamte seinen Dienst tut. Ob Bundesbeamter oder Landesbeamter bzw. je nach Behörde, in der ein Beamter beschäftigt ist, ist für die Staatshaftung beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland, die Stadt oder Gemeinde verantwortlich.

Staatshaftung bedeutet nicht, dass der Beamte und Angestellte des Staates keine Verantwortung beispielsweise für die Ausstellung von einem Bescheid oder einer sonstigen Diensthandlung übernehmen müsste. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Beamte in Regress genommen werden. Richter sind für ein Urteil nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Pflichtverletzung eine Straftat darstellt. Darunter fallen insbesondere Fälle der Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB).

Folgen der Staatshaftung sind vor allem Schadenersatz. Der Bürger bekommt also den Schaden ersetzt, der ihm durch das unrechtmäßige Handeln entstanden ist. Daneben können weitere Ansprüche treten, z. B. auf Folgenbeseitigung oder zukünftige Unterlassung der entsprechenden Handlung. Kann ein Schaden durch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid oder Klage vor einem Gericht, abgewendet werden, muss der Betroffene diesen Weg wählen. Er kann sich die Haftung des Staates nicht aussuchen.

Bei einem grundlosen Hundebiss durch einen Polizeihund beispielsweise kann der Geschädigte Schadenersatz, wie Behandlungskosten für die Verletzung, und Schmerzensgeld bekommen. Zwar ist im Rahmen der Staatshaftung zunächst der Dienstherr verantwortlich, je nach Verschulden des Hundeführers der Polizei kann er von ihm aber Regress verlangen. War der Einsatz dagegen rechtmäßig, scheidet ein Staatshaftungsanspruch aus.

Staatshaftung gehört zwar zum öffentlichen Recht, sachlich zuständig ist grundsätzlich aber kein Verwaltungsgericht, sondern nach § 71 II Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Landgericht als ordentliches Gericht.

Die in Zeiten der Finanzkrise oft erwähnte Haftung des Staates für Banken oder auch sonstige Unternehmen zählt nicht zum klassischen Staatshaftungsrecht. Hier steht der Staat nicht für in seinem Namen begangenes Unrecht ein. Stattdessen unterstützt der Staat eine in Not geratene Bank oder ein Unternehmen beispielsweise mit einem Kredit, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier übernimmt der Staat jedoch mehr oder weniger freiwillig die Verbindlichkeiten und erfüllt ggf. Forderungen der Gläubiger, ohne dass eine eigene staatliche Fehlleistung ursächlich wäre. In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz keine Staatshaftungsverpflichtung.

(ADS)

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