3.894 Anwälte für Testament | Seite 159

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Profil-Bild Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwalt Timucin Dagli
Rechtsanwälte Lehmann & Dagli, Georgstraße 17, 88214 Ravensburg 7014.6318000879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timucin Dagli gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Claus
Rechtsanwalt Ulf Claus
Claus § Claus Partnerschaft, Steuerberater, Geisbergstr. 39, 10777 Berlin 6972.6769222814 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ulf Claus
(06.08.2018) Nachdem ich von verschiedenen amtlichen Stellen verschiedene, teils widersprüchliche Aussagen bekommen habe, hat RA …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Krayer | Kröner Rechtsanwälte|Fachanwälte|Notar, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34, 63500 Seligenstadt 6847.4022744279 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Völz
Kanzlei Anke Völz, Kirchenstr. 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Anke Völz
Profil-Bild Rechtsanwalt Lic. jur. Malte Trilling
Kanzlei in der Rathausgasse, Rathausgasse 1, 94078 Freyung 7202.1374068234 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Lic. jur. Malte Trilling
aus 6 Bewertungen Schnelle und professionelle Unterstützung, unkomplizierte Abwicklung. Gerne wieder. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Kanzlei Alessandro Tedesco, Kaiserstraße 57, 72764 Reutlingen 6949.4362236022 km
Internationales Recht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco gerne zur Verfügung
(07.12.2023) Mi sono rivolto all^Avvocato per ben 2 volte,e^ stato un Professionista SERIO,VELOCE,E MOLTO COMPETENTE.Consiglio a …
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Timpe
sehr gut
Rechtsanwältin Diana Timpe
Kanzlei Diana Timpe, Brandenburger Platz 6, 03046 Cottbus 7073.4315283414 km
Mit Herz und Verstand !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Diana Timpe
aus 37 Bewertungen Ich habe sofort einen Termin bekommen und wurde freundlich und kompetent beraten. Bin sehr zufrieden. Sollte ich … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwälte Langhoff und Süselbeck Abogados S.L.U., Carrer Gilabert de Centelles, 10, 07005 Palma de Mallorca, Spanien 7004.4451981883 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Die Beratung hat mir gut geholfen. Ich kann nur empfehlen, die Kanzlei Langhoff und Süselbeck mit gesamten … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Spoth
gut
Rechtsanwalt Philipp Spoth
Philipp Spoth Rechtsanwalt, Schwelmerstr. 115, 42389 Wuppertal 6675.9195463438 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philipp Spoth vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 11 Bewertungen Es ging um eine Erbsache, her Spoth nahm sich Zeit und hat uns sehr gut informiert und hat uns über alle vor und … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Weiße
sehr gut
Rechtsanwältin Sylvia Weiße
Rechtsanwaltskanzlei Sylvia Weiße, August-Bebel-Str. 12, 04824 Brandis 6994.6068234451 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sylvia Weiße für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 104 Bewertungen Frau Weiße ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin! Von Anfang an eine gute Beratung. Vielen Dank! (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilbrand Krone
sehr gut
Rechtsanwalt Wilbrand Krone
KANZLEI KRONE - Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Wilbrand Krone, Bahnhofstr. 20, 34346 Hann. Münden 6814.7740173437 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wilbrand Krone
aus 51 Bewertungen 一个字,牛逼。卧槽太牛逼了,非常热情,五星好评 (01.01.2024)
Profil-Bild Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò
Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò
COELER LEGAL Rechtsanwälte, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg 6719.6408820845 km
Erbrecht • Internationales Recht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Avvocato und Rechtsanwalt Massimiliano Condò gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ich (als Gläubiger) habe Herrn RA Condò wegen eines Forderungseinzugs (vorgerichtliches Anschreiben mit anschließender … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Strehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Strehle
Kanzlei Strehle & Kollegen, Wallstr. 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9236139388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Strehle
aus 22 Bewertungen Herr Strehle hat mich kompetent und freundlich beraten. Ich würde Ihn jeder Zeit weiter empfehlen. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
sehr gut
Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
tietze enders & Partner mbB - rechtsanwälte steuerberater, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
aus 17 Bewertungen Ich wurde von Herr Rechtsanwalt Ehrentraut, sehr schnell beantwortet und prima Kommunikation und die super schnelle … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Jönsson
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Jönsson
Jönsson - Kanzlei für Erbrecht, Lindenbergstr. 12, 79199 Kirchzarten 6897.6424811954 km
Damit Sie ruhig schlafen können
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Jönsson
aus 23 Bewertungen Die Beratung war sehr kompetent und freundlich. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schweitzer
Rechtsanwalt Bernd Schweitzer
Schweitzer & Schweitzer Rechtsanwälte, Kurgartenstr. 2, 67098 Bad Dürkheim 6829.3932814227 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Schweitzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
STEVERDING • PRIEBE • HAMANN • HARBERING | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Adenauerallee 40, 46399 Bocholt 6607.2949623114 km
Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
(25.01.2024) Alle Fragen konnten kompetent und umfassend geklärt und beantwortet werden
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel
Kanzlei Jutta Hubbauer-Wenzel, Turmstraße 4, 97816 Lohr am Main 6888.058702583 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grünert
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Grünert
Dr. Endress & Partner GbR Rechtsanwälte, Prinzregentenufer 7, 90489 Nürnberg 7012.341866778 km
Für den Mandanten Einsatz zeigen und Lösungen finden
Fachanwalt Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Grünert
aus 36 Bewertungen Im Mai 2021 habe ich Herrn Grünert um Hilfe gebeten, um nach einem rechtskräftigen Endurteil gegenseitige … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
Frankfurt-Anwaelte.com, Guerickestraße 45, 66123 Saarbrücken 6767.8556791827 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marc A. Ostoja-Starzewski
aus 103 Bewertungen Kompetente, menschliche und hilfreiche Beratung! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstraße 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Lawrynowicz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer
Scheer Rechtsanwaltskanzlei, Wollzeile 29, 1010 Wien, Österreich 7412.7248447917 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Alexander Scheer
(17.05.2023) Ich habe lange nach einem Anwalt gesucht, der sich mit dem Kärntner Erbhofgesetz tatsächlich auskennt. Schließlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
Kanzlei Tanja Hennigfeld-Lafrentz, Reichensteiner Weg 30, 56305 Puderbach 6733.1260609672 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 58 Bewertungen Wir sind rundum zufrieden mit Frau Hennigfeld-Lafrentz. Alles lief unkompliziert und quasi von alleine. Wir wurden top … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte PartGmbB, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin 6970.5153891727 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus Feil
aus 6 Bewertungen Hr. Dr. Feil hat uns in einem Insolvenzverfahren juristisch geführt. Seine unkomplizierte und schnelle Reaktionszeiten … (03.11.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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