3.898 Anwälte für Testament | Seite 160

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Dr. Troeger & Schultz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Kornmarkt 12, 39576 Hansestadt Stendal 6880.1510740881 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
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Rechtsanwalt Daniel Johnen
Johnen Rechtsanwälte, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld 6713.4450147503 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Familienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Johnen
(01.12.2023) Ich habe den Anwalt über diese Plattform gesucht und gefunden und hatte daraufhin ein Beratungsgespräch. Das Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt D. Jens Gerl
sehr gut
Rechtsanwalt D. Jens Gerl
Firmalex SL, Plaza del Convento, 6, 03700 Denia, Spanien 6857.1100367936 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt D. Jens Gerl
aus 29 Bewertungen Mir wurde schnell geantwortet und ich hab noch vor Ostern einen Termin bekommen. Ging um eine Beratung. Die erste … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtsanwältin Regine Rang
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regine Rang ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament gerne behilflich
(16.02.2021) Sehr ruhige und konstruktive Einschätzung der Situation. Ruhige Zuhörerin. Hat bereits bei der Schilderung des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller
Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller, Königstraße 61, 47051 Duisburg 6638.1197833706 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Weidenfeller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
aus 88 Bewertungen Meine Angelegenheit wurde von RA Weidenfeller persönlich telefonisch geklärt. Vielen Dank. (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstraße 13, 38518 Gifhorn 6809.3826054209 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt M. Gökhan Ibas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
aus 6 Bewertungen Herr Ibas hat mich freundlich und ausführlich zu meinen Nachlassfragen beraten. Vielen Dank. (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Manthey
Rechtsanwalt Anton Manthey
Anton Manthey Rechtsanwalt, Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München 7111.3654252589 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Anton Manthey
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schaller
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Schaller
Kanzlei Christian Schaller, Mönchelsstr. 27, 99867 Gotha 6904.1255862772 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schaller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
aus 84 Bewertungen Einfach top. immer wieder gern nur zu empfehlen . (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Kanzlei Claudia Weinmann, Hangweg 2, 71229 Leonberg 6919.3807195487 km
Mediation • Erbrecht • Familienrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Weinmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Vercrüsse-Bergmann
Kanzlei Vercrüsse-Bergmann, Marienstr. 5, 69509 Mörlenbach 6857.0106940849 km
Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Frau Rechtsanwältin Manuela Vercrüsse-Bergmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
Kanzlei Klaus Grimbacher, Bahnhofstr. 21, 73430 Aalen 6985.3462746786 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Grimbacher
aus 36 Bewertungen Sehr nett und freundlich (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec.
Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte, Philipp-Loewenfeld-Strasse 19, 80339 München 7116.6550747478 km
Medizinrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M. Oec. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Ziolkowski
Rechtsanwalt Björn Ziolkowski, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll 6589.4532586 km
Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Björn Ziolkowski
aus 7 Bewertungen Wir waren froh Herrn Ziolkowski an unserer Seiten zu haben und werden auch weiterhin auf seinen Rat bei Streitigkeiten … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Anwaltskanzlei Alexander J. Englert, Königstr. 34, 70173 Stuttgart 6930.9475173474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander J. Englert bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(04.01.2021) Gute beratung super
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M.
BÖSCH & KALAGI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Heiligenstr. 7, 40721 Hilden 6661.804230272 km
Familien- und Erbrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt. Mit hohem Engagement verhelfe ich meinen Mandanten zum bestmöglichen Ergebnis.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Brigitta Raguž LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 24 Bewertungen Frau Raguz hat mich in einem Sorgerechtsstreit vertreten - und ich hätte mir keinen besseren anwaltlichen Beistand … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Anwaltskanzlei Aydin & Kaltzidou, Wolffstr. 3, 70199 Stuttgart 6930.7566052646 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nurcan Aydin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Schuler
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Schuler
Kanzlei Berndt, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen 6924.4116584297 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Schuler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Testament
aus 16 Bewertungen Ich bedanke mich bei Herrn RA Schuler für die kompetente und professionelle Unterstützung in meiner Angelegenheit. Er … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Wegmann
Rechtsanwältin Heike Wegmann
Wegmann & Wegmann, Kehrstr. 43, 41334 Nettetal 6608.5425688129 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Wegmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 9 Bewertungen “Habe heute den Beschluss der Scheidung erhalten, und möchte mich in diesem Zuge für die Zusammenarbeit mit Ihnen … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schonlau
Kanzlei Martin Schonlau, Schillerstraße 6, 53757 Sankt Augustin 6698.0256335883 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schonlau ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwälte Elsner & Kollegen, Bismarckstr. 9, 95444 Bayreuth 7013.9115720769 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Elsner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linnemann
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Rechtsanwalt Dirk Linnemann
KANZLEI LINNEMANN, Abeggstr. 2, 65193 Wiesbaden 6800.6643242968 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Linnemann
aus 104 Bewertungen Auf Herrn Linnemann wurde ich durch die positiven Bewertungen im Internet aufmerksam. Innerhalb kürzester Zeit hat es … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
Meinen Mandanten verbunden, dem Erfolg verpflichtet!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Pferderecht
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Jacqueline Neukam-Hofmann
aus 18 Bewertungen Ich bin aufgrund Familienrecht zur Frau Neukam-Hofmann und fühle mich in sehr guten Händen. Rund um kompetent … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
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Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 18 Bewertungen Wir haben uns zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Die Korrespondenzen wurden prompt und zuverlässig und … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Ewald Rottensteiner LLM, R. Sernesi Str. - am Universitätsplatz-, 34, Bozen, Italien 7201.7906166318 km
Erbrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
(31.08.2018) Bekam noch am Sonntag einen Rückruf sowie einen Terminvorschlag. Sehr zuverlässig!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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